
Die Welthandelsorganisation (WTO) veröffentlichte am 13. Oktober 2020 den Schiedsspruch im Streit um die Subventionen für Boeing, der es der Europäischen Union ermöglicht, beim Streitbeilegungsgremium die Genehmigung von Gegenmaßnahmen gegen die Vereinigten Staaten bis zu einer Höhe von insgesamt 3.993.212.564 USD pro Jahr zu beantragen.
Der Beschluss vom 13. Oktober knüpft an die Genehmigung an, europäische Erzeugnisse mit einem Zuschlag von 7,5 Milliarden Dollar zu belegen, die die WTO den Vereinigten Staaten vor einem Jahr erteilt hat.
Es handelt sich um einen 16 Jahre andauernden Konflikt, der mit nationalen Subventionen verbunden ist, die zwei Luftfahrtgiganten - Airbus und Boeing - erhalten haben. Der auf beiden Seiten während dieses Konflikts geschätzte Schaden kann nach Ansicht der Parteien nicht allein durch Maßnahmen kompensiert werden, die die Herstellung und den Handel mit Flugzeugen betreffen. Es ist daher zulässig, Sanktionen für andere Produkte zu verhängen. So ist Wein zu einem Verhandlungsobjekt in einem Konflikt geworden, mit dem er grundsätzlich wenig zu tun hat.
Die Sanktionen, die von den Vereinigten Staaten im vergangenen Jahr im selben Streitfall verhängt wurden, haben den europäischen Weinsektor bereits hart getroffen. Die Entscheidung vom 13. Oktober eröffnet beiden Parteien mehrere Verhandlungswege. Erstens kann eine verschärfte Anwendung neuer Vergeltungsmaßnahmen erfolgen. Die Vereinigten Staaten haben die im vergangenen Jahr genehmigten 7,5 Milliarden Dollar noch lange nicht erreicht, und die Europäische Union hat nun die Möglichkeit, einen Sanktionsplan in Höhe von 4 Milliarden Dollar umzusetzen. Der zweite Weg ist der des Dialogs und des Ausschlusses aus der Verhandlung von Erzeugnissen, die nicht direkt mit dem Konflikt zu tun haben.
Obwohl dieser Krieg zwischen den beiden Giganten die Bedeutung des Weins für die Volkswirtschaften zeigt, ruft die OIV dazu auf, die Gelegenheit zu nutzen und alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um die Bedingungen für den freien Handel mit Wein wiederherzustellen.
Der Generaldirektor der OIV, Pau Roca, wies darauf hin, dass der Weinsektor von der COVID-19-Krise und den mit dem Klimawandel zusammenhängenden Ereignissen weltweit stark betroffen ist und rief dazu auf, sich auf allen Ebenen nach Kräften dafür einzusetzen, dass die Stressfaktoren begrenzt und die Erholung erleichtert wird.

To attend this press conference, journalists are kindly asked to send an email with their name and their professional contact details to press@oiv.int.
- Date: Tuesday 27 October 2020
- Time: 3pm CET
- Location: Zoom; YouTube livestreaming

Russland wird im Rahmen der OIV-Abkommen die Einführung dieser neuen Sprache auf der Basis eines dreijährigen Projekts finanzieren, das eine rasche Übersetzung aller Empfehlungen und grundlegenden Texte der OIV ins Russische ermöglichen soll.
Die russischsprachige Gemeinschaft wird so die Möglichkeit haben, die von der Organisation angenommenen internationalen Praktiken und Normen zur Verbesserung der Bedingungen, unter denen Weinbauerzeugnisses hergestellt und vermarktet werden, besser nachzuvollziehen und zu übernehmen.
Wenn dieser Vorschlag, der auf einer Generalversammlung Ende November vorgelegt werden soll, von den Mitgliedstaaten der OIV angenommen wird, werden sich die russischsprachigen Länder den italienisch-, deutsch-, französisch-, spanisch- und englischsprachigen Ländern anschließen, die aus den fünf Amtssprachen der OIV bereits Nutzen ziehen, was den Austausch von Fachwissen und die aktive Beteiligung eines wissenschaftlichen Netzwerks von Ländern mit langer Weinbautradition erleichtert.

OIV-Generaldirektor Pau Roca erteilte in einer ebkonferenz am 27. Oktober am Sitz der OIV in Paris Informationen über die ersten Schätzungen für die weltweite Weinerzeugun 2019.
Wenn Sie die Konferenz nicht live verfolgen konnten, haben Sie die Möglichkeit, es hier in voller Länge anzuschauen:
Weinerzeugung 2020 - Erste Schätzungen


Am 26. November 2020 schloss die 18. Generalversammlung der OIV zum ersten Mal ein Jahr virtueller Sitzungen ab, indem sie 18 neue Resolutionen verabschiedete, das Digitalisierungsprojekt der Organisation unterstützte und Fortschritte bei der künftigen Einführung der russischen Sprache als Amtssprache erzielte.

Ein ehrgeiziges Digitalisierungsprojekt schreitet voran
Die Mitgliedstaaten der OIV sind sich über die Bedeutung der digitalen Entwicklung und Anpassung einig, insbesondere im aktuellen Kontext der Covid-19-Pandemie.
Das laufende Projekt schlägt u.a. vor, eine weltweite Beobachtungsstelle für die digitale Transformation des Weinsektors einzurichten, ein neues System für die Erhebung und Ausarbeitung sektoraler Daten zu entwickeln, eine neue Website der OIV einzurichten und eine neue Plattform für kooperative Intelligenz zu schaffen, um den Austausch zwischen dem OIV-Sekretariat und den Mitgliedstaaten zu verbessern. Im kommenden Dezember wird eine Ausschreibung für die Umsetzung dieses Projekts veröffentlicht, die im Januar 2021 beginnt und drei Jahre dauern wird.
Russisch, neue Amtssprache der OIV?
Die OIV hatte dies bereits vor kurzem angekündigt: Es wurden Verhandlungen über die Einführung der russischen Sprache als eine der Amtssprachen der OIV geführt. In der Generalversammlung stellte Maxime Markowitsch, Direktor der Abteilung für internationale Zusammenarbeit des Landwirtschaftsministeriums der Russischen Föderation, die Vorteile der Öffnung der OIV gegenüber einer neuen Sprache vor. Die Mitgliedstaaten waren sich über die Vorteile der Einführung der russischen Sprache einig und vereinbarten die Punkte, die in den kommenden Monaten zu bearbeiten und Voraussetzung für die Einführung der russischen Sprache als sechste Amtssprache der Organisation sind. Durch diese Maßnahme wird der russischsprachigen Gemeinschaft ermöglicht, die von der OIV angenommenen internationalen Praktiken und Normen, die auf die Verbesserung der Bedingungen für die Herstellung und Vermarktung von Weinbauerzeugnissen abzielen, besser zu verstehen und zu übernehmen.

Neue Resolutionen der OIV
Die nachhaltige Entwicklung ist eine Priorität der Mitgliedstaaten der Organisation, die mit der neuen Resolution OIV-VITI 641-2020 den Leitfaden der OIV für die Umsetzung der Grundsätze des nachhaltigen Weinbaus verabschiedet haben. Die Empfehlungen der OIV im Bereich der Nachhaltigkeit werden somit ergänzt und aktualisiert.
Der Internationale Kodex der Önologischen Praxis der OIV wird durch mehrere Resolutionen zu neuen önologischen Verfahren ergänzt, wie z.B. den Leitfaden der OIV für die Identifizierung von Gefahren und kritischen Kontrollpunkten und ihre Beherrschung im Weinsektor (HACCP) (Resolution OIV-OENO 630-2020). Ziel dieses Leitfadens ist es, die Analyse von Gefahren zu harmonisieren und Anhaltspunkte für Risikostufen und kritische Kontrollpunkte in den Phasen der Weinbereitung zu geben.
Im Bereich Wirtschaft und Recht hat die OIV die Definition von durch Mazeration gewonnenem Weißwein festgelegt (Resolution OIV-ECO 647-2020): ein Weißwein, der durch die alkoholische Gärung eines Mostes gewonnen wird, der mit dem Traubentrester einschl. Schalen, Fruchtfleisch, Kernen und eventuell Stielen längere Zeit in Kontakt ist. Diese Definition ermöglicht insbesondere die Unterscheidung von Weinen, die nach dem antiken georgischen Verfahren der Weinbereitung in traditionellen Quevris hergestellt werden, das 2013 in die UNESCO-Liste des immateriellen kulturellen Erbes der Menschheit aufgenommen wurde.
Die OIV hat ebenfalls Leitlinien für die Bewertung physikalischer Behandlungen von Trauben und Traubenerzeugnissen (Resolution OIV-SECSAN 664-2020) verabschiedet.
Abruf der vollständigen Zusammenfassung der Resolutionen
* Die vollständigen Texte der von der 18. Generalversammlung der OIV angenommenen Resolutionen sind in Kürze auf unserer Website hier abrufbar.
Seitennummerierung
- Erste Seite
- Vorherige Seite
- …
- 255
- 256
- 257
- 258
- 259
- 260
- 261
- 262
- 263
- …
- Nächste Seite
- Letzte Seite