Die internationale Organisation für Rebe und Wein ist eine zwischenstaatliche Organisation, die aus Mitgliedsstaaten besteht.
Das Abkommen vom 3. April 2001 wurde von 35 souveränen Staaten unterzeichnet.
Heute besteht die Internationale Organisation für Rebe und Wein aus 50 Mitgliedstaaten.
Afrika
Algerien
Marokko
Südafrika
Amerika
Argentinien
Brasilien
Chile
Mexiko
Peru
Uruguay
Asien
Armenien
Aserbaidschan
Indien
Israel
Libanon
Russland
Usbekistan
Europa
Belgien
Bosnien- Herzegowina
Bulgarien
Deutschland
Frankreich
Georgien
Griechenland
Italien
Kroatien
Luxemburg
Malta
Moldawien
Montenegro
Niederlande
Norwegen
Österreich
Portugal
Republik Nordmazedonien
Rumänien
Schweden
Schweiz
Serbien
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Türkei
Ukraine
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Zypern
Ozeanien
Australien
Neuseeland
Durch den internationalen Vertrag vom 3. April 2001 wird es gewissen Territorien und Organisationen ermöglicht, den Arbeiten der OIV als Beobachter beizuwohnen.
EU
European Union
AIDV
International Wine Law Association
Amorim
Academy
AREV
Assembly of Wine-Producing European Regions
AUIV
International University Association of Wine
CERVIM
Centre for Research, Environmental Sustainability and Advancement of Mountain Viticulture
FIVS
International Federation of Wines and Spirits
OENOPPIA
Oenological Products and Practices International Association
UIOE
Union Internationale des Œnologues
VINOFED
World Federation of Major International Wine and Spirits Competitions
ASI
Association de la Sommellerie Internationale
WIM
Wine in Moderation
Yantaï
(China), prefecture-level municipality
Ningxia Hui
Autonomous region China
VINELINK INTERNATIONAL
The Lien de la vigne Association
Texas
Texas Department of Agriculture
Wine Origins Alliance
Wine Origins Alliance Association
Wie man der OIV beitritt :
Die Regierung des betreffenden Staates muss den Antrag auf Mitgliedschaft über ihre Botschaft in Paris an den Generaldirektor der OIV richten und eine Kopie dieses Antrags an das französische Außenministerium schicken.
Der Generaldirektor der OIV informiert die Mitglieder über den Antrag auf Mitgliedschaft. Die Mitglieder verfügen über eine Frist von sechs Monaten ab Eingang des Antrags, um der OIV ihre Stellungnahme mitzuteilen. Wenn die Mehrheit der Mitglieder nach Ablauf dieser Frist keine Einwände erhebt, wird der Antrag angenommen.
Nach Annahme des Antrags hat der betreffende Staat zwölf Monate Zeit, seine Beitrittsurkunde beim Verwahrer zu hinterlegen.
Für weitere Informationen:secretariat@oiv.int