Aktualisierung des Grenzwerts für cadmium in wein
RESOLUTION OIV-SECSAN 721-2025
AKTUALISIERUNG DES GRENZWERTS FÜR CADMIUM IN WEIN
HINWEIS: Folgende Resolution wird durch die vorliegende Resolution geändert: - AG 04/81-OEN |
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 4 des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
AUF VORSCHLAG der Sachverständigengruppe „Lebensmittelsicherheit“,
GESTÜTZT auf die Resolution AG 04/1981, die die Grenzwerte für Cadmium festlegt,
GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppe „Lebensmittelsicherheit“ und insbesondere auf das 2023 veröffentlichte gemeinsame Gutachten über die „Bewertung von Cadmium in Wein und Reben“,
GESTÜTZT auf die Bewertung des JECFA, insbesondere die neue toxikologische Bewertung von Cadmium in Lebensmitteln,
BESCHLIESST auf Vorschlag der Kommission IV „Sicherheit und Gesundheit“, Teil 2 der Resolution OENO 04/1981 bezüglich des vorläufigen Grenzwerts für Cadmium von 0,01 mg/L zu ändern,
BESCHLIESST, in allen einschlägigen Dokumenten der OIV den bestehenden Grenzwert für Cadmium durch den folgenden zu ersetzen:
- * 0,005 mg/L für Wein aus Trauben, die ab 2026 geerntet wurden,
BESCHLIESST, die Mitgliedstaaten aufzufordern, einschlägige Informationen umfassend zu verbreiten, um die Cadmiumgehalte auf dem technologisch niedrigstmöglichen Niveau zu halten und die landwirtschaftlichen Verfahren zu verbessern, um die durch landwirtschaftliche Praktiken oder kontaminierte Böden verursachte Cadmiumbelastung zu verringern.