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Stellenbeschreibung
Führung des Sekretariats der Kommission „Weinbau“, der Unterkommission „Tafeltrauben, getrocknete Trauben und nicht vergorene Weinbauerzeugnisse“ und der angegliederten Expertengruppen.
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Das Generalsekretariat der Organisation empfing im Februar zahlreiche Studenten unterschiedlicher Studiengänge, die die verschiedenen Aspekte des weltweiten Weinbausektors und seine internationale Politik am Sitz der OIV kennenlernen wollten.
Die Master II-Studenten des Fachbereichs „internationale Verwaltung“ der Universität Paris Panthéon-Assas lernten die rechtlichen Aspekte der Verwaltung einer zwischenstaatlichen Organisation und ihre Besonderheiten kennen, die Master II-Studenten des Fachbereichs „Wein- und Spirituosenrecht“ der Universität Reims Champagne-Ardenne setzten sich mit rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit geographischen Angaben oder der Kennzeichnung auseinander, und die Studenten des Bachelor-Studiengangs „International Wine Business (IWB) der Hochschule Geisenheim University interessierten sich für die wirtschaftlichen Entwicklungen des Sektors und seine Märkte.
OIV-Generaldirektor Jean-Marie Aurand nahm an diesen Treffen teil, um die Aufgaben und die Arbeitsweise der OIV vorzustellen und die wichtigen Trends und die großen Herausforderungen des Sektors aufzuzeigen. Er wies die Studenten aus rund 10 Ländern auf die Bedeutung des Engagements der OIV für die Ausbildung der Generationen hin, die mit der Verwaltung des Sektors beauftragt werden. Dieses Engagement erfolgt insbesondere im Rahmen der OIV-Sachverständigengruppe „Ausbildung“, die die Mindestausbildung des Önologen oder des Sommeliers festlegte oder die Datenbank für die Ausbildungen im Weinbau auf weltweiter Ebene erstellte.
Nachdem sich die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) 2014 auf Schaumweine, 2015 auf Roséweine und 2016 auf Tafeltrauben und getrocknete Weintrauben [EN] konzentriert hatte, legt sie nun den Schwerpunkt auf den Sortenbestand der weltweiten Rebfläche.
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Die weltweite Rebfläche, die über 10.000 Sorten umfasst, hat sich in den letzten 15 Jahren stark verändert. Die Studie gibt einen Überblick über die weltweite Verbreitung der Rebsorten und untersucht aktuelle Trends. Unabhängig von der Verwendung der Trauben (Wein, Tafeltrauben, getrocknete Trauben oder anderweitige Verwendungen) befasst sich die Studie mit allen Rebsorten und berücksichtigt 75 % der weltweit bestockten Rebfläche.
Die Analyse stützt sich auf Daten, die seit dem Jahr 2000 für 44 Länder verfügbar sind und konzentriert sich auf die Länder mit einer Rebfläche von mehr als 65.000 Hektar und ihre 10 bedeutendsten Rebsorten.
Eine Tabelle mit den in dem Bericht verwendeten Daten ist auf der OIV-Website ebenfalls verfügbar.
Zu den Themen auf der Tagesordnung gehörte die Revision der Höchstwerte für Blei in Lebensmitteln einschl. Wein, die von den Delegationen der anwesenden Mitgliedstaaten erörtert wurde. In diesem Zusammenhang empfahl die 2017 gegründete Arbeitsgruppe, den derzeitigen Codex-Höchstgehalt von 0,20 mg/kg auf 0,05 mg/kg zu senken.
Mehrere Delegationen führten an, dass die von der elektronischen Arbeitsgruppe berücksichtigten Daten auch Daten über andere Getränke als Wein aus Trauben umfassen. Bei der Festlegung der Höchstgrenzen sind auch die besonderen Merkmale bestimmter Weinarten, wie z. B. gespritete Weine, zu berücksichtigen.
Empfehlungen der OIV
Der Vertreter der OIV wies darauf hin, dass von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein schon vor vielen Jahren Empfehlungen zu Blei in Wein angenommen wurden. So legte die OIV 1996 einen Höchstgehalt von 0,20 mg/L fest, der vom Codex 2001 angenommen wurde. 2006 legte die OIV einen neuen Grenzwert von 0,15 mg/L fest, der auch heute noch gültig ist.
Die OIV machte den CCCF darauf aufmerksam, dass ein zu niedriger Grenzwert, der lediglich auf einer statistischen Analyse der Proben beruht und aus rein gesundheitlicher Sicht nicht gerechtfertigt ist, bedeutende Auswirkungen auf den internationalen Handel haben könne.
Auf der Grundlage der Daten der Arbeitsgruppe würde eine Höchstgrenze von 0,05 mg/kg dazu führen, dass etwa 3 % der Weine, d. h. 7,5 Millionen Hektoliter Wein und vor allem ein hoher Anteil der gespriteten Weine (24 %) vom internationalen Handel mit Wein ausgeschlossen würden.
Jean-Claude Ruf teilte zudem mit, dass sich die OIV mit dieser Frage weiterhin beschäftige und bereits eine Diskussion über eine mögliche Senkung des aktuellen Grenzwerts (0,150 mg/L) eingeleitet habe. Er forderte den CCCF auf, die neuen Arbeiten der OIV zu diesem Thema zu berücksichtigen, um bei künftigen potentiellen Grenzwerten Überschneidungen und Inkonsistenzen zu vermeiden.
Diskussionsthema im kommenden Jahr
Nach Erörterung und Kenntnis aller Informationen, insbesondere die der OIV, beschloss der CCCF auf Vorschlag seiner Präsidentin, die Diskussion über den Höchstwert für Blei in Wein auf das nächste Jahr zu vertagen.
Die Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz der Vereinigten Staaten wurde mit Blick auf dieses Ziel erneuert und konzentriert sich auf die Bewertung der Spezifität von gespriteten Weinen.
Das Codex-Komitee kam zudem überein, neue Arbeiten hinsichtlich der Revision des Verhaltenskodex zur Prävention und Reduzierung der Bleikontamination von Lebensmitteln einzuleiten, der vom Codex 2004 angenommen wurde (CAC / RCP 56-2004), um die Möglichkeiten zur Senkung des Bleigehalts von Weinen zu berücksichtigen.
Der CCCF beschloss des Weiteren, der Codex-Kommission eine Senkung des Höchstgehalts für Blei in Traubensaft von 0,05 mg/kg auf 0,04 mg/kg zur endgültigen Annahme vorzulegen.
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