Die OIV hat im Rahmen ihres Strategieplans und Arbeitsprogramms die Arbeiten zu diesem Thema wieder aufgenommen. 2006 erstellte sie die Resolution VITI 02/2006; heute sind jedoch weitere Arbeiten erforderlich, um diese Resolution durch die Angabe vorbeugender Maßnahmen zu ergänzen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass im Zusammenhang mit diesem Thema zahlreiche Initiativen und Maßnahmen auf internationaler Ebene ergriffen werden.
Das Generalsekretariat der OIV möchte ein Dokument erstellen, in dem die Bedeutung des Themas, die laufenden Arbeiten und die Notwendigkeit einer internationalen Kooperation hervorgehoben werden.
Download des Dokuments (in englischer Sprache)
Als Winzer und überzeugter Europäer war er lange Jahre Vorsitzender des deutschen Winzerverbandes. Er war ebenfalls stellvertretender Vorsitzender des Verbands der Europäischen Weinbauregionen (AREV) und Vorsitzender des internationalen Zentrums für die Förderung von Weinen (CILOP).
Als Mitglied der deutschen Delegation bei der OIV war er zwischen 2000 und 2006 zunächst Vorsitzender und dann stellvertretender Vorsitzender der Kommission „Wirtschaft und Recht“.
Die OIV spricht seinen Angehörigen ihr Beileid aus und gedenkt einer großen Persönlichkeit, die auf internationaler Ebene zu Diensten des Weines stand.
Das Buch bietet einen umfassenden Überblick über die Tendenzen und sozialen Disparitäten in Bezug auf den Alkoholkonsum. Es wurde eine breit angelegte Bewertung der gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der wesentlichen politischen Optionen zur Bewältigung alkoholbedingter Schäden in drei OECD-Ländern (Kanada, Tschechische Republik und Deutschland) vorgenommen, wobei die relevanten politischen Botschaften für ein breiteres Spektrum an Ländern extrahiert wurden.
Das Werk ist in 6 Kapitel unterteilt:
Kapitel 1 - Alkohol: Aspekte der öffentlichen Gesundheit eines sozialen Phänomens
Kapitel 2 - Entwicklung des Alkoholkonsums in den OECD-Ländern
Kapitel 3 - Soziale Disparitäten im Hinblick auf den Alkoholkonsum
Kapitel 4 - Bewältigung alkoholbedingter Schäden: Welche politischen Ansätze?
Kapitel 5 – Wirtschaftliche und gesundheitliche Auswirkungen der politischen Schlüsseloptionen im Hinblick auf Alkohol
Kapitel 6 – Alkohol, der Einzelne und die Gesellschaft: Aufforderung zu einer kohärenten Politik in Bezug auf Alkohol
Abruf des OECD-Abstracts [DE], [EN], [ES], [FR], [IT]
Abruf des OECD-Berichts: Sassi, F.(ed.) (2015), Tackling Harmful Alcohol Use: Economics and Public Health Policy, OECD Publishing, Paris.
Beschlüsse im Bereich Weinbau
- Als wesentliche Komponente des Weinbauterroirs wirkt sich das Klima stark auf die physiologischen und agronomischen Eigenschaften der Rebe und die endgültige Qualität der Erzeugnisse aus. Um die Bedeutung und das Ausmaß des Klimawandels der letzten Jahrzehnte im weltweiten Weinbau zu bewerten und Prognosen für die Zukunft aufzustellen, entwickelte die OIV eine Methodik, um möglichst genaue und dem Weinbausektor angepasste wissenschaftliche Bewertungen durchzuführen und Strategien vorzuschlagen, die eine Anpassung an eingetretene oder zu erwartende Änderungen ermöglichen (Resolution OIV-VITI 517-2015). Diese Methodik ist in vier Phasen unterteilt: 1/ zeitliche Abgrenzung der Studie, 2/ räumliche Abgrenzung der Studie, 3/ Festlegung der Klima- und Weinbauvariablen, 4/ Wahl der Klimamodelle und Szenarien.
- Die OIV verabschiedete zudem Empfehlungen für die Bestandsaufnahme der Treibhausgasemissionen (THG) im Weinbausektor, ihres Treibhauspotentials und der zu berücksichtigenden Tätigkeiten und ihrer Auswirkungen (Resolution OIV-CST 503AB-2015). Es wurde beschlossen, weitere Informationen über bestehende nationale und internationale Methoden zur Bewertung von Treibhausgasemissionen in einem separaten Bericht bereitzustellen, der von den Experten der OIV regelmäßig aktualisiert wird. Ziel dieser Resolution, die auf den allgemeinen Grundsätzen des THG-Protokolls der OIV beruht, ist es, spezifische Informationen bereitzustellen, die bei der Bilanzierung von THG-Emissionen eines Unternehmens oder im Zusammenhang mit einem bestimmten Erzeugnis zu berücksichtigen sind, sowie umfassende Informationen über die zu berücksichtigenden Treibhausgase.
Beschlüsse zu önologischen Verfahren
Der internationale Kodex der önologischen Praxis der OIV wird durch folgende Resolutionen zu neuen önologischen Verfahren ergänzt:
- Ein neues önologisches Verfahren zur Behandlung von Mosten und Weinen mit Glutathion (Resolutionen OIV-OENO 445-2015, OIV-OENO 446-2015): Ziel dieses Verfahrens ist es, Oxydationsphänomene bei Mosten durch die Fähigkeit von Glutathion, Chinone abzufangen, einzuschränken und ihre oxidative Wirkung zu verringern. Ebenso sollen Aromastoffe des Weins aufgrund der antioxidativen Eigenschaften von Glutathion geschützt werden. Bei Weinen wird empfohlen, Glutathion bei der Lagerung und/oder Abfüllung einschl. der Abfüllung in Flaschen zuzugeben. Die Dosis darf 20 mg/L nicht überschreiten.
- Es wurde das Verfahren zur Behandlung von Weinen mit Aktivatoren der malolaktischen Fermentation (Resolution OIV-OENO 531-2015) angenommen. Ziel dieses Verfahrens ist es, das Einsetzen, den Verlauf und den Abschluss der malolaktischen Fermentation zu begünstigen, was durch Anreicherung des Mediums mit Nährstoffen und Wachstumsfaktoren der Milchsäurebakterien oder durch Adsorption bakterienhemmender Verbindungen erfolgt.
Beschlüsse zu Spezifikationen önologischer Erzeugnisse
Der internationale önologische Kodex wird durch folgende Monographien ergänzt:
- Aktualisierung der Monographie zu Eiweißstoffen pflanzlichen Ursprungs (Resolution OIV-OENO 557-2015): Es wurde eine Angabe zu Kartoffelproteinen ergänzt und der Höchstwert für Glykoalkaloide (?-Solanin und ?-Chaconin) festgelegt. Der Gehalt an Kartoffelprotein muss weniger als 300 mg/kg betragen.
- Aktualisierung der Monographie zu Tanninen (Resolution OIV-OENO 554-2015): Es erfolgte eine Änderung der Angabe des Eisengehalts. Der Eisengehalt muss weniger als 50 mg/kg betragen, mit Ausnahme des Eisengehalts von Tanninen aus Kastanienholz, der höchstens 200 mg/kg betragen darf.
- Aktualisierung der Monographie zu Casein (Resolution OIV-OENO 555-2015): Es erfolgte eine Änderung der Angabe des Gehalts an Kaliumcarbonat und/oder des Gehalts an Kaliumhydrogencarbonat in löslichen Gemischen von Casein sowie des Aschegehalts. Der Aschegehalt von saurem Casein muss weniger als 3 % und für das Gemisch von saurem Casein und Kaliumcarbonat oder Kaliumhydrogencarbonat weniger als 23 % betragen.
Beschlüsse zu Analysemethoden
Es wurden ebenfalls neue Analysemethoden verabschiedet, die in die Sammlung der Analysemethoden der OIV aufgenommen werden:
- Analysemethoden für Traubenzucker (rektifiziertes Traubenmostkonzentrat): Diese Methoden dienen der Bestimmung von meso-Inosit, scyllo-Inosit und Saccharose, die nach erfolgter Silylierung mittels Gaschromatographie erfolgt (Resolution OIV-OENO 419C-2015). Sie wurden durch den Folin-Ciocalteu Index ergänzt. Die phenolischen Verbindungen in RTK werden durch das Folin¬ Ciocalteu-Reagenz oxidiert und die entstandene Blaufärbung wird spektrophotometrisch bei 750 nm bestimmt (Resolution OIV-OENO 419D-2015).
- Zwei Methoden wurden geringfügig geändert: die Methode zur Bestimmung von flüchtiger Säure in Weinen (Resolution OIV-OENO 549-2015) und die Methode zur Bestimmung des Gesamtsäuregehalts von Weinen (Resolution OIV-OENO 551-2015), bei denen Angaben zur Vorbereitung der Probe ergänzt wurden.
- Bestimmung der Deuteriumverteilung in Weinessig mittels Kernresonanzspektroskopie (NMR) (Resolution OIV-OENO 527-2015): Diese Methode ermöglicht die Messung des Isotopenverhältnisses von Wasserstoff (D/H)CH3 in der Methylgruppe der aus Weinessig extrahierten Essigsäure. Sie beruht auf folgendem Prinzip: Das in den Zuckern und im Wasser des Traubenmosts enthaltene Deuterium wird nach der alkoholischen Gärung in den Molekülen des Weinethanols und nach der Essigsäuregärung in den Molekülen der Essigsäure verteilt.
Beschlüsse im Bereich Sicherheit und Gesundheit
Entsprechend dem Übereinkommen zur Gründung der OIV wurden zwei Resolutionen über die Ausrichtung der Forschung im Hinblick auf den Verzehr von Weinbauerzeugnissen und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit verabschiedet.
- Es handelt sich dabei zum einen um Leitlinien für künftige Untersuchungen der Wirkungen des Verzehrs von Trauben oder Traubensaft (Resolution OIV-SECSAN 429-2015). Da frische Trauben und Traubensaft eine Quelle phenolischer Verbindungen darstellen, empfiehlt die OIV für künftige Forschungen folgende Schwerpunkte: 1/ Durchführung von In-vitro- und In-vivo-Studien über die Auswirkungen des Verzehrs von Trauben und Traubensaft auf die menschliche Gesundheit, wie biochemische und physiologische Vorgänge im Zusammenhang mit chronisch-degenerativen Erkrankungen; 2/ Entwicklung von Interventionsstudien am Menschen zur Bewertung der gesundheitlichen Wirkungen des Verzehrs von Traubensaft; 3/ Beurteilung, ob Polyphenole, Flavonoide und andere aus Trauben gewonnene Verbindungen eine synergetische Wirkung aufweisen; 4/ Bewertung der antibakteriellen Wirkung von Traubenpolyphenolen auf pathogene Stämme.
- Zum anderen wurden Leitlinien für künftige Untersuchungen der Wirkungen des Weingenusses verabschiedet (Resolution OIV-SECSAN 463-2015). Für diese Untersuchungen werden folgende Schwerpunkte empfohlen: 1/ Durchführung von Studien über einen möglichen Zusammenhang zwischen einem moderaten Weingenuss zu den Mahlzeiten und der Abnahme der oxidativen Wirkungen von Ethanol; 2/ Durchführung von randomisierten kontrollierten Studien in angemessenen Populationen, 3/ um die Bedingungen festzulegen, unter denen ein geringer bis mäßiger Weingenuss das Sterblichkeitsrisiko und das Risiko für bestimmte Krankheiten verringern kann, 4/ um zu beurteilen, ob Alkohol, Phenolverbindungen und andere Bestandteile des Weins verschiedene Schutzwirkungen in Körperzellen, Organen und Geweben des menschlichen Körpers aufweisen und 5/ Durchführung von Studien über die unterschiedlichen Motivationen der Verbraucher.
Die vollständigen Texte der von der 13. Generalversammlung der OIV angenommenen Resolutionen sind in Kürze auf der OIV-Website (www.oiv.int) abrufbar.
Bolivien war von 1993 bis 2004 Mitglied der OIV und Vertragsstaat des Übereinkommens vom 3. April 2001. Aufgrund der Verfassungsreformen, die Bolivien in den letzten Jahren angenommen hat, wurde dieses Übereinkommen doch noch nicht ratifiziert.
Der Generaldirektor der OIV hob die Besonderheiten des bolivianischen Weinbaus hervor, wie die „vinos de altura“ oder den Weinbrand Singani, die wichtige Bestandteile des südamerikanischen Weinbauerbes sind und den bolivianischen Weinbausektor dazu bewegen sollten, der internationalen Gemeinschaft des Weines beizutreten.
S.E. Guevara Avila teilte mit, dass das Beitrittsverfahren bereits eingeleitet wurde und er hoffe, dass sein Land bis Ende 2015 der OIV betreten wird.
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