Verwendung von selektiven Pflanzenfasern in mosten
RESOLUTION OIV-OENO 684B-2022
VERWENDUNG VON SELEKTIVEN PFLANZENFASERN IN MOSTEN
Die Generalversammlung,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 b) ii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppe „Technologie“,
GESTÜTZT auf die 2017 verabschiedete Resolution OIV-OENO 582-2017 über die Verwendung selektiver Pflanzenfasern in Wein,
BESCHLIESST, den Anwendungsbereich auf Moste auszudehnen und auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, Teil II Kapitel 2 „Moste“ des Internationalen Kodex der Önologischen Praxis der OIV durch das folgende Verfahren zu ergänzen:
TEIL II
2. Moste
TITEL ; VERWENDUNG VON SELEKTIVEN PFLANZENFASERN IN MOSTEN
Definition:
Verwendung eines aus Pflanzenfasern bestehenden selektiven Adsorptionsmittels in Mosten
Ziele:
- Verringerung des Ochratoxin A-Gehalts von Mosten,
- Verringerung der Anzahl und des Gehalts an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Mosten
Vorschriften:
- Die selektiven Pflanzenfasern werden in den Most oder im Laufe der Gärung eingebracht.
- Die Dosierung ist entsprechend dem Most und dem Gehalt an zu adsorbierenden Verbindungen festzulegen und sollte 200 g/hl nicht überschreiten.
- Die selektiven Pflanzenfasern werden durch Abstich nach der Sedimentation mittels Zentrifugation oder Filtration entfernt.
- Selektive Pflanzenfasern werden bei Mosten verwendet, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die für sie geltenden Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel einhalten.
- Selektive Pflanzenfasern müssen den Vorschriften des Internationalen Önologischen Kodex entsprechen.
Empfehlung der OIV:
Zulässig