Diesen Monat werfen wir einen Blick auf die Resolution, die die ersten allgemeinen Bestimmungen zur Weinetikettierung festlegte und einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen Produktfälschungen darstellte: die 1983 verabschiedete Resolution AG 6/83-ECO.
Etikettierung in den Grundlagentexten der OIV
Die Regelung der Etikettierung ist für die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) von grundlegender Bedeutung. Seit ihrer Gründung im Jahr 1924 war der Weinbausektor mit verschiedenen Krisen konfrontiert: schwer kontrollierbare Überproduktion, häufige Betrügereien, überhöhte Steuern, Ausbreitung von Dürreperioden, Wiederbelebung der Weinberge nach der Reblauskrise. Vor diesem Hintergrund hat die Etikettierung eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Produkttransparenz und des Verbraucherschutzes gespielt.
Eines der Ziele des Übereinkommens von 20011 ist die internationale Harmonisierung bestehender Verfahren und Standards und gegebenenfalls die Entwicklung neuer internationaler Standards. Um diese Ziele zu erreichen, arbeitet die OIV an Empfehlungen zur Definition und/oder Beschreibung von Produkten, zur Etikettierung und zu den Vermarktungsbedingungen2.
Eine der Prioritäten der OIV ist es, die Echtheit der Weinbauerzeugnisse zu gewährleisten, die Verbraucher zu schützen und die Rechte des geistigen Eigentums zu verteidigen. Diese Themen führten zur Annahme der ersten Resolution zur Einführung einer internationalen Norm für die Weinetikettierung.
Die erste Resolution zur Kennzeichnung von Weinen und die erste internationale Norm der OIV für die Etikettierung von Weinen
Die 1983 verabschiedete Resolution AG 6/83-ECO3 legte die ersten allgemeinen Bestimmungen für die Weinetikettierung fest, wie z. B. Begriffsbestimmungen, obligatorische Angaben des Produktnamens oder die Angabe des Alkoholgehalts. Diese Resolution stellte einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen Fälschungen dar, indem sie Angaben vorschrieb, die die Echtheit des Weins garantieren.
Erweiterung und Weiterentwicklung der Internationalen Norm für die Etikettierung von Weinen
19854 erweiterte die OIV diese Norm durch die Einführung neuer obligatorischer Angaben wie Ursprungsland, Nennvolumen und Anschrift der für die Abfüllung verantwortlichen Person. 19885 wurden diese Angaben durch fakultative Angaben ergänzt.
Die Harmonisierung der Angaben über die geographische Herkunft der Weine war ebenfalls eine große Herausforderung. Bereits 19476 verabschiedete die OIV eine Definition der Ursprungsbezeichnung. Diese Arbeit wurde 19927 aktualisiert und in die Internationale Norm für die Etikettierung von Weinen aufgenommen.
Im Laufe der Jahre hat die OIV ihre Empfehlungen aktualisiert, um sie an die Entwicklung des Sektors anzupassen: Bestimmung des Zuckergehalts8, Angabe von Sulfiten9, Bestimmungen zu den Sprachen10 und zur Lesbarkeit der Etiketten11. Auf diese Weise wurden alle fakultativen und obligatorischen Angaben regelmäßig überprüft, um einen besseren Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Entwicklung der Internationalen Norm für die Etikettierung von Weinen: Harmonisierung mit dem Codex Alimentarius
Im Jahr 2017 beauftragte der Exekutivausschuss der OIV (COMEX) die Sachverständigengruppe „Recht und Verbraucherinformation“ (DROCON) mit der Überarbeitung der Norm für die Etikettierung von Weinen. Hauptziel war die Angleichung an die Bestimmungen des Codex Alimentarius, insbesondere an die allgemeine Norm für die Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel (CODEX STAN 1-1985) und die Richtlinien für die Nährwertkennzeichnung (CAC/GL 2-1985).
Über einen Zeitraum von sieben Jahren hat die Sachverständigengruppe DROCON 10 Beschlüsse zur Aktualisierung der Norm für die Etikettierung erarbeitet und verabschiedet. Einige dieser Änderungen betreffen die obligatorischen Angaben, wie z. B. die Änderung der Bestimmungen über die Angabe des Alkoholgehalts12, die Angaben über allergene Rückstände13 und die Definitionen der geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen14. Auch die fakultativen Angaben wurden überarbeitet, darunter die Angaben zu Medaillen und Auszeichnungen15, der Name des Weinbaubetriebs16, die Alterung des Weins17, der Jahrgang oder das Erntejahr18 und der Name der Rebsorte19.
Integration der elektronischen Kennzeichnung und der Nährwertangaben: Resolution OIV-ECO 676-2024
Wichtigstes Ergebnis dieser Überarbeitung war die Verabschiedung der Resolution OIV-ECO 676-202420 im Oktober 2024. Nach siebenjähriger Diskussion und Arbeit wurde ein Konsens über die Aufnahme der elektronischen Etikettierung, der Nährwertdeklaration und der Angabe der Zutaten in die Internationale Norm für die Etikettierung von Weinen erzielt.
Perspektiven für die Ausdehnung der Überarbeitung der Kennzeichnungsnormen auf andere Weinbauerzeugnisse
Das Mandat des Exekutivausschusses von 2017 ebnete den Weg für eine umfassendere Überarbeitung der Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen als Reaktion auf die Entwicklungen in diesem Sektor und die Erwartungen der Verbraucher. Diese Überarbeitung ermöglicht es nun, die Diskussionen über Wein auf Spirituosen weinbaulichen Ursprungs (BOISPI) zu übertragen. Die BOISPI-Sachverständigengruppe arbeitet derzeit an der Überarbeitung der Norm für die Kennzeichnung dieser Produkte und stützt sich dabei direkt auf die Arbeit der DROCON-Gruppe.
1 Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV)
2 Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer iii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein
3 Resolution AG 6/83-ECO – Information et formation du consommateur
4 Resolution AG 5/85-ECO – Norme étiquetage vins: indication trompeuses, volume nominal, pays origine, nom et adresse du responsable du préemballage
5 Resolution ECO 1/88 – Norme étiquetage des vins: indications facultatives
6 Resolution AG 1/47-ECO – Définition de l’appellation d’origine
7 Resolution ECO 2/92 – Indication géographique reconnue, appellation d'origine reconnue (définitions)
8 Resolution ECO 3/2003 – Kennzeichnung von Zucker
9 Resolution ECO 1/2003 – Internationale Norm der OIV für die Kennzeichnung von Weinen: Angabe des Sulfitgehalts
10 Resolution ECO 1/2006 – Harmonisierung der Kennzeichnung von Weinen – Sprache
11 Resolution ECO 2/2006 – Harmonisierung der Kennzeichnung von Weinen – Lesbarkeit
12 Resolution OIV-ECO 649-2020 – Aktualisierung der Internationalen Norm für die Kennzeichnung von Weinen – Angabe des Alkoholgehalts und der Modalitäten der Kontrolle des Nennvolumens
13 Resolution OIV-ECO 648-2020 – Aktualisierung der Internationalen Norm für die Kennzeichnung von Weinen hinsichtlich potenziell allergener Zusatzstoffe und Rückstände
14 Resolution OIV-ECO 656-2021 – Aktualisierung der Definition der geographischen Angabe und der Ursprungsbezeichnung
15 Resolution OIV-ECO 685-2022 – Aktualisierung der Internationalen Norm für die Kennzeichnung von Weinen: Medaillen und Auszeichnungen
16 Resolution OIV-ECO 700-2023 – Aktualisierung der Internationalen Norm für die Kennzeichnung von Weinen: Name des Weinbaubetriebs
17 Resolution OIV-ECO 698-2023 – Aktualisierung der Internationalen Norm für die Kennzeichnung von Weinen: Alterung des Weins
18 Resolution OIV-ECO 697-2023 – Aktualisierung der Internationalen Norm für die Kennzeichnung von Weinen: Jahrgang oder Erntejahr
19 Resolution OIV-ECO 696-2024 – Aktualisierung der Internationalen Norm für die Kennzeichnung von Weinen: Name der Rebsorte
20 Resolution OIV-ECO 676-2024 – Aktualisierung der internationalen OIV-Norm für die Kennzeichnung von Weinen: E-Label, Nährstoffdeklaration, Informationen über Zutaten.