12 Monate, 12 Resolutionen: Lebensmittelsicherheit und Kriterien für den Nachweis von Allergenen

02 Oct 2024

Anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) wird die Aufmerksamkeit auf verschiedene Themen gelenkt, die den internationalen Trauben- und Weinsektor prägen, wie z. B. die Lebensmittelsicherheit. Mit der Resolution OIV/OENO 427/2010 wurde die Grundlage für die Quantifizierung von Allergenen in Wein geschaffen und die dringende Notwendigkeit des Schutzes der Verbraucher vor Stoffen, von denen bekannt ist, dass sie Überempfindlichkeiten auslösen können, thematisiert.

Mit der Resolution OIV/OENO 427/2010 wurden die Voraussetzungen für die Identifizierung allergener Rückstände in Wein geschaffen

 

Die Resolution OIV/OENO 427/2010 wurde ursprünglich 2010 von der Generalversammlung der OIV in Tiflis, Georgien, verabschiedet und schuf die Voraussetzungen für die Identifizierung allergener Rückstände in Wein, wie z. B. Proteine aus Schönungsmitteln. Dies war ein entscheidender Schritt zur Harmonisierung der Verfahren zur Allergenbestimmung im weltweiten Weinsektor, um sicherzustellen, dass die Verbraucher angemessen informiert und geschützt werden.

 

Genauigkeit als Priorität

 

Nach der ersten Resolution OIV/OENO 427/2010 brachte die Resolution OIV-SECSAN 709-2022 eine Verbesserung. Diese Resolution wurde 2022 von der Generalversammlung in Mexiko verabschiedet und führt aktualisierte Kriterien ein, die die jüngsten Fortschritte bei den Analysemethoden widerspiegeln. Diese Aktualisierungen umfassen verbesserte Nachweis- und Bestimmungsgrenzen, höhere Präzision, Wiederfindungsraten, Spezifität und Genauigkeit der für den Allergennachweis verwendeten Methoden. Diese verfeinerten Kriterien sind von grundlegender Bedeutung, um die Genauigkeit und Empfindlichkeit der Allergenquantifizierung zu gewährleisten und damit die Zuverlässigkeit und Wirksamkeit des Allergennachweises im Einklang mit dem OIV-Kodex für die gute Praxis der Weinschönung (OIV-OENO 520-2014) zu verbessern, der für die Verwendung von proteinhaltigen Weinschönungsmitteln mit allergenem Potenzial gilt. Der Leitfaden empfiehlt bewährte Verfahren zur Vermeidung von Rückständen, insbesondere von Schönungsmitteln mit potenziell allergenen Eigenschaften.

 

Resolutionen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und zum Schutz der Verbrauchergesundheit 

 

Die Vorsitzende der Sachverständigengruppe „Lebensmittelsicherheit“ der OIV, Angelika Paschke-Kratzin, unterstreicht die Bedeutung dieser Arbeit: „Lebensmittelallergien bereiten immer mehr Verbrauchern zunehmend Sorgen. Mindestens 1 % der Erwachsenen sind von lebensmittelbedingten Unverträglichkeiten oder durch Nahrungsmittel hervorgerufenen Allergien betroffen. Obwohl Allergien gegen Eier und Milch häufiger bei Kindern auftreten, gibt es auch bei Erwachsenen Überempfindlichkeiten, die Symptome wie Nesselsucht, Hautausschläge, Bauchschmerzen oder einen anaphylaktischen Schock hervorrufen können. Das Gleiche gilt für Fischeiweiß. Daher müssen beispielsweise in der Europäischen Union (EU) Lebensmittel, die eines der in der EU-Verordnung 1169/2011 aufgeführten Allergene enthalten, gekennzeichnet werden, um Personen mit Überempfindlichkeiten in der EU zu schützen. Dies ist allerdings nicht nur ein wichtiges Thema für die EU, sondern auch für andere Länder außerhalb der EU.“

 


Patrizia Restani, wissenschaftliche Sekretärin der Kommission „Sicherheit und Gesundheit“, erklärte in diesem Zusammenhang: „In der Resolution von 2010 wurden die Referenzanalysemethode (ELISA-Technik) und die erforderlichen Leistungskriterien festgelegt. Unter anderem wurde eine Nachweisgrenze (Limit of Detection, LOD) von mindestens 0,5 mg/l und eine Bestimmungsgrenze (Limit of Quantification, LOQ) von mindestens 1 mg/l festgelegt. Um jederzeit die größtmögliche Sicherheit für die Verbraucher (auch für die empfindlichsten Personen) zu gewährleisten, hat die OIV mit der Resolution OIV-SECSAN 709-2022 beschlossen, die geforderten Leistungskriterien für ELISA-Methoden zu verbessern, indem die Nachweisgrenze auf 0,25 mg/l und die Bestimmungsgrenze auf 0,5 mg/l gesenkt wurde. Diese Verbesserung wurde in dem Bewusstsein vorgenommen, dass die speziell für die Weinanalyse entwickelten ELISA-Methoden in der Lage sind, diese neuen Leistungsniveaus zu erreichen.“

 

Eine genaue Methode zur Identifizierung von Allergenen verbessert nicht nur den Verbraucherschutz, sondern erleichtert auch den internationalen Handel, indem sie einen umfassenderen und harmonisierten Ansatz für die Identifizierung und Kennzeichnung von Allergenen bietet. Dadurch wird sichergestellt, dass weltweit hergestellte und verkaufte Weine einheitlichen Sicherheitsstandards entsprechen, die mit der Internationalen Norm für die Etikettierung von Weinen der OIV in Bezug auf potenziell allergene Zusatzstoffe und Rückstände übereinstimmen.


Diese Resolutionen bekräftigen das Engagement der OIV für die Lebensmittelsicherheit und den Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.