Allgemeine Grundsätze der OIV für den nachhaltigen Weinbau – Ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte
RESOLUTION OIV-CST 518-2016
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER OIV FÜR DEN NACHHALTIGEN WEINBAU – ÖKOLOGISCHE, SOZIALE UND WIRTSCHAFTLICHE ASPEKTE
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf die Resolutionen CST 1/2004, CST 1/2008 und OIV 422/2011 sowie auf die in den verschiedenen Sachverständigengruppen zu den diversen Aspekten der Nachhaltigkeit durchgeführten Arbeiten,
ANGESICHTS der großen Verschiedenheit der Umweltbedingungen und der Produktionssysteme im Weinbau, die auf die Faktoren der Nachhaltigkeit unterschiedliche Auswirkungen haben,
ANGESICHTS dessen, dass in den letzten Jahrzehnten weltweit Systeme und Regeln für Produktionsmethoden oder -systeme eingerichtet wurden, die dem integrierten, biologischen und biodynamischem Weinbau Rechnung tragen,
ANGESICHTS der Notwendigkeit, die verschiedenen Produktions- und Verarbeitungssysteme im Weinbau zu definieren und ihren Zusammenhang mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit aufzuzeigen, um durch die Bezeichnung von Weinbauerzeugnissen die Verbraucherinformation zu gewährleisten,
ANGESICHTS dessen, dass die allgemeinen Grundsätze der Nachhaltigkeit von den Produktionsmethoden zu unterscheiden sind, in denen diese Grundsätze vollständig oder teilweise verankert sind,
ANGESICHTS dessen, dass es für die Bewertung eines Nachhaltigkeitssystems viele verschiedene und möglicherweise gleichwertige Ansätze gibt,
GESTÜTZT auf die Resolution VITI 1/1999 über die integrierte Produktion im Weinbau und die Resolution OIV-ECO 460-2012 über die Grundsätze des biologischen Weinbaus,
ANGESICHTS dessen, dass ein grundsätzliches Verständnis des Konzepts der Nachhaltigkeit und seiner Auswirkungen erforderlich ist,
GESTÜTZT auf Artikel 2.2.k des Übereinkommens vom 3. April 2001, der festlegt, dass der Beitrag zur Förderung oder Anerkennung des weltweiten Weinbauerbes, sowie der damit verbundenen historischen, kulturellen, menschlichen, gesellschaftlichen und umweltspezifischen Faktoren zu den Tätigkeiten der OIV zählt,
ANGESICHTS dessen, dass die Kultur einer Region zu ihrer Identität und Spezifität gehört und dass die weinbauliche Erzeugung zum Image einer Weinbauregion von jeher entschieden beigetragen hat,
BESCHLIESST, folgende „allgemeine Grundsätze der OIV für den nachhaltigen Weinbau – ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Aspekte“ zu verabschieden und
BEANTRAGT, dass die verschiedenen OIV-Anwendungsleitfäden für den nachhaltigen Weinbau entsprechend den im Folgenden festgelegten Grundsätzen regelmäßig überarbeitet und ergänzt werden.
Allgemeine Grundsätze der OIV für den nachhaltigen Weinbau
Ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Aspekte
Allgemeine Grundsätze des nachhaltigen Weinbaus
1. Grundsatz 1: Ein nachhaltiges Konzept umfasst ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte
2. Grundsatz 2: Der nachhaltige Weinbau gewährleistet den Umweltschutz
Erhaltung der biologischen Vielfalt
Optimierung der Energienutzung
Optimierung der Wasserwirtschaft
Optimierung der Verwendung technischer Betriebsmittel bei der Produktion und Verarbeitung
3. Grundsatz 3: Der nachhaltige Weinbau umfasst soziale und kulturelle Aspekte
Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer
Integration, Ausbildung und langfristige Beschäftigung der Arbeitskräfte
Einbindung in das lokale sozioökonomische und kulturelle Umfeld
Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher
5. Grundsatz 5: Nachhaltige Initiativen erfordern Planung und Bewertung
Überwachung und Entwicklung der Kenntnisse
Allgemeine Grundsätze der OIV für den nachhaltigen Weinbau
Ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Aspekte
Einleitung
Die internationale Union für die Erhaltung der Natur veröffentlichte 1980 einen Bericht mit dem Titel „Globale Erhaltungsstrategie“, in dem zum ersten Mal der Begriff „nachhaltige Entwicklung“ angeführt wurde. 1987 wurde die nachhaltige Entwicklung in dem von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (Brundtland-Kommission) veröffentlichen Bericht „Unsere gemeinsame Zukunft“ erstmals offiziell definiert: „Die nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, zu gefährden.“
Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung wurde 1992 auf dem Weltgipfel in Rio durch die Veröffentlichung der Agenda 21, in der die Leitlinien für eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung in einer lebensfähigen Umwelt festgelegt sind, allgemein anerkannt. In dem von 178 Regierungen verabschiedeten Text sind die drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung definiert: die wirtschaftliche, soziale und ökologische Säule. Aufgrund der Definition dieser 3 Dimensionen wurde eine neue Definition angenommen: „Die nachhaltige Entwicklung ist eine wirtschaftlich tragbare, umweltschonende und sozial gerechte Entwicklung“.
Für die Entwicklung der Produktion in Landwirtschaft und Industrie wurden weltweit verschiedene Initiativen ergriffen, die mit dem Konzept der Nachhaltigkeit in Einklang stehen, wobei umweltbezogene, soziale und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt wurden.
Bei der Suche nach gröβerer ökologischer Nachhaltigkeit wurde in den sechziger Jahren in der betrieblichen Forschung eine konzeptionelle Grundlage geschaffen, um die mit dem Anbau von landwirtschaftlichen Kulturen verbundenen Umweltauswirkungen durch einen rationellen und auf die einzelnen Kulturen zugeschnittenen Pestizideinsatz zu verringern. Es wurde das Konzept der integrierten Schädlingsbekämpfung festgelegt. Das Rahmenprogramm für seine Einbeziehung in das Pflanzenmanagement wurde von der Internationalen Organisation für biologische und integrierte Schädlingsbekämpfung (IOBC) aufgestellt. Die IOBC arbeitete die Grundsätze der integrierten Produktion aus. Zu den Konzepten und Praktiken der integrierten Produktion wurden für die verschiedenen Pflanzenkulturen allgemeine und spezifische Dokumente erstellt. Darauf basierend wurde eine Reihe von öffentlichen und privaten Richtlinien zum Weinanbau vorgeschlagen, um der wachsenden Nachfrage von Erzeugern und Verbrauchern gerecht zu werden und gesunde Erzeugnisse durch Herstellungsverfahren bereitzustellen, die eine minimale Umweltbelastung gewährleisten. Gleichzeitig setzten sich die Konzepte der sozialen Verantwortung und strategische Ansätze bei der Unternehmensführung und Geschäftspraktiken im Weinbausektor durch. Dadurch wurden die Bedingungen für die Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit im Weinbausektor geschaffen.
Im Einklang mit ihrem Auftrag setzte sich auch die OIV für die Nachhaltigkeit im internationalen Weinbausektor ein, indem sie für die einzelnen Erzeugnisse Definitionen, Konzepte und Betriebspraktiken harmonisierte.
Im Anschluss an die OIV- Resolution VITI 1/1999, in der die harmonisierte Entwicklung von Strategien zur integrierten Produktion im Weinbau empfohlen wird, definierte die OIV den nachhaltigen Weinbau in ihrer Resolution CST 1/2004. Sie veröffentlichte dann zwei Anwendungsleitfäden: die Resolution CST 01/2008 „OIV-Leitfaden für einen nachhaltigen Weinbau: Produktion, Verarbeitung und Verpackung der Erzeugnisse“ und die Resolution VITI 422/2011 „OIV-Leitfaden für einen nachhaltigen Weinbau: Produktion, Lagerung, Trocknung, Verarbeitung und Verpackung von Tafeltrauben und Rosinen“. Diese Leitfäden berücksichtigen vor allem die Umweltaspekte der weinbaulichen Erzeugung; soziale und wirtschaftliche Gesichtspunkte wurden zwar anerkannt, jedoch kaum berücksichtigt und nur minimal erarbeitet.
Durch das vorliegende Dokument sollen die Definition, das Anwendungsgebiet und die allgemeinen Grundsätze der nachhaltigen Erzeugung festgelegt werden, die für alle Weinbauerzeugnisse anwendbar sind. Die allgemeinen Grundsätze dienen der Erstellung und Überprüfung von Anwendungsleitfäden für den nachhaltigen Weinbau, wobei den drei Aspekten der Nachhaltigkeit, d.h. den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten Rechnung zu tragen ist.
Die nachhaltige Entwicklung ist ein kontinuierlicher Prozess, der an ökologische, wirtschaftliche und soziale Veränderungen stetig angepasst werden kann. Einzelne Betreiber, Unternehmen sowie regionale oder nationale Behörden sollten daher eine hohe Flexibilität und Anpassungsfähigkeit besitzen, um die Ziele der Nachhaltigkeit zu erreichen und die Chancen zu nutzen, die sich aus Innovationen und der Verwendung von geeigneten Instrumenten der Planung, Bewertung, Kontrolle und Kommunikation ergeben.
Geltungsbereich des Dokuments
In der Resolution OIV CST 1/2004 ist der nachhaltige Weinbau definiert als „allgemeiner Ansatz hinsichtlich der Produktions- und Verarbeitungssysteme von Trauben, bei dem sowohl der wirtschaftliche Fortbestand der Einrichtungen und Gebiete, das Erzielen von Qualitätsprodukten, die Ansprüche an einen Präzisionsweinbau, Umweltrisiken, Produktsicherheit und die Gesundheit der Verbraucher als auch die Aufwertung der landschaftlichen, historischen, kulturellen, ökologischen und ästhetischen Aspekte berücksichtigt werden.“
Um dieser Definition gerecht zu werden und regelmäßigen Nachträgen vorzugreifen, prüft und aktualisiert die OIV die Resolutionen zu Leitlinien für den nachhaltigen Weinbau, um den allgemeinen Grundsätzen des Konzepts der Nachhaltigkeit gerecht zu werden.
Durch den nachhaltigen Weinbau soll ein Gleichgewicht zwischen Wirtschaftlichkeit, sozialer Gerechtigkeit und Umweltverträglichkeit geschaffen werden.
Dies gilt für die gesamte Produktions- und Verarbeitungskette und zwar für Trauben (Keltertrauben, Tafeltrauben, getrocknete Weintrauben) bis hin zu Traubensaft, Wein, Spirituosen oder anderen Weinbauerzeugnissen. Verwaltungs- und Vertriebsprozesse werden in diesem Dokument nicht behandelt, da ihre ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen für den Weinbausektor nicht spezifisch sind.
Durch vorliegendes Dokument sollen Grundlagen für einen langfristig nachhaltigen Weinbau geschaffen werden, um die Kohärenz und das Reaktionsvermögen hinsichtlich der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte zu fördern und zukünftigen Anforderungen vorzugreifen. Die umfassende Nachhaltigkeit der Unternehmen ist nur zu gewährleisten, wenn die wirtschaftlichen Bedingungen es den Produzenten ermöglichen, positive Ergebnisse zu erzielen.
Die Entwicklung des nachhaltigen Weinbaus beruht auf freiwilligen Maßnahmen. Durch die Verabschiedung gemeinsamer Richtlinien oder Bestimmungen, die den Grundsätzen der Nachhaltigkeit entsprechen, kann ein kollektiver Ansatz verfolgt werden. Die Anwendungsmethoden, die diese Massnahmen unterstützen, werden für die verschiedenen Weinbauerzeugnisse in separaten Resolutionen angeführt.
Allgemeine Grundsätze des nachhaltigen Weinbaus
1. Grundsatz 1: Ein nachhaltiges Konzept umfasst ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte
Die Aktivitäten des Weinbausektors hängen stark von den natürlichen Ressourcen (genetische Ressourcen von Vitis spp., Energieressourcen, Wasser, Klima, Boden, Luft und Ökosystem) und ihrem sozioökonomischen Umfeld ab. Die Entwicklung von Produktionssystemen und Verfahren, die die natürlichen Ressourcen erhalten und ihre Nutzungsbedingungen verbessern sowie die Verbesserung der sozioökonomischen Bedingungen des Produktionsgebiets sind für die langfristige Durchführbarkeit der Aktivitäten im Weinbau zwingend erforderlich.
Die ausgewogene und gleichzeitige Berücksichtigung folgender Aspekte ist das erste Grundprinzip der Nachhaltigkeit:
- ökologische
- soziale
- und wirtschaftliche Aspekte
Je nach den spezifischen Bedingungen einer Region, eines Betriebs oder eines Produkttyps können die Wechselwirkungen variieren und ein unterschiedliches Ausmaß annehmen. Daher sollten Betriebe, die ein nachhaltiges Entwicklungskonzept umsetzen, über ein gewisses Maß an Flexibilität verfügen und an ihr Umfeld angepasste Verfahren anwenden.
2. Grundsatz 2: Der nachhaltige Weinbau gewährleistet den Umweltschutz
Der Schutz von Boden, Wasser, Luft und Landschaft sowie der Erhalt der biologischen Vielfalt sind im Weinbausektor besonders zu berücksichtigen.
Dies kann durch eine sachgerechte Planung und Erstellung neuer Weinberge und anderer Einrichtungen sowie durch die Anwendung ökologischer Grundsätze und eine optimale Verwaltung von Alt-und Neuanlagen erfolgen.
Für die Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen ist das Input-Management (Energie, Wasser, Produktions- und Verarbeitungshilfsstoffe, Verpackungsmaterial) von großer Bedeutung. Die Verwendung und ggf. die Wiederverwendung der Inputs sind zu optimieren, wobei präventive Maßnahmen zu bevorzugen sind. Durch das Output-Management (Abfälle, Abwasser, Nebenprodukte) wird die Minimierung der Umweltauswirkungen angestrebt, wobei Wiederverwendung und Recycling nach Möglichkeit zu bevorzugen sind.
Auswahl des Standorts
Die Gestaltung neuer Anlagen im Weinberg und die Einrichtung von Produktions-, Verarbeitungs- und Verpackungsstätten sollten in Kenntnis der Problemstellungen erfolgen, die in sensiblen Zonen auftreten können und von zuständigen nationalen Behörden definiert wurden. Besondere Aufmerksamkeit ist der Verwaltung der Wasserressourcen zu widmen.
Die Anbauflächen sollten für den Rebenanbau geeignet sein, und dieVerwendung von Betriebsstoffen sollte berücksichtigt werden.
Ebenso ist die Verkehrserschlieβung des Standorts zu berücksichtigen.
Bodenmanagement
Böden sind durch Erhöhung ihres Gehalts an organischen Stoffen und/oder Begrünung vor Erosion und Nährstoffverlusten zu schützen. Zur Gewährleistung einer ökologischen Nachhaltigkeit sollten die Bodenfruchtbarkeit und die biologische Vielfältigkeit erhalten werden. Zur Vermeidung von Bodenverdichtungen und zur Erhaltung der Bodenstruktur sind die Auswirkungen des Einsatzes von landwirtschaftlichen Maschinen zu berücksichtigen. Beim Anlegen oder bei der Umstrukturierung von Rebflächen sollten Erdzufuhren und Bodenumwälzungen sorgfältig bedacht sein, um schädliche Auswirkungen auf Böden, Umwelt und Landschaft so gering wie möglich zu halten.
Bodenkontaminationen durch Betriebsstoffe sollten verhindert werden.
Erhaltung der biologischen Vielfalt
Die Sorten- und Klonvielfalt sollte unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften berücksichtigt werden.
Die biologische Vielfalt am Standort, insbesondere heimische Mikroorganismen, Fauna und Flora des Biotops, in dem die Tätigkeiten ausgeführt werden, sollten erhalten und gefördert werden. Für wesentliche Strukturen, die vorhandene ökologische Nischen prägen, sind Bestandsaufnahmen und Analysen durchzuführen, um ihre positiven Aspekte zu verbessern, auch im Hinblick auf die Landschaft.
Landschaftsschutz
Bei der Anlage, Bepflanzung, Umstrukturierung oder Rodung von Rebflächen sowie bei der Einrichtung von Betriebs- und Verarbeitungsstätten sollten die Auswirkungen auf die Landschaft bewertet werden. Zu erhaltene und aufzuwertende Landschaftselemente sollten auf Betriebsebene ermittelt werden. Für ihre Erhaltung und Entwicklung sollte eine Koordination im Rahmen regionaler Programme in Betracht gezogen werden.
Input-Management
Optimierung der Energienutzung
Es wird empfohlen, die Nutzung von Energiequellen, die zur Emission von Treibhausgasen beitragen, einzuschränken und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu bevorzugen. Zur Optimierung des Gesamtverbrauchs sollten die Betriebseffizienz von energieverbrauchenden Geräten und Verfahren und die Energieeffizienz von Gebäuden berücksichtigt werden. Auch sind die Möglichkeiten der Energieerzeugung auf dem Betriebsgelände zu betrachten. Der Einsatz von alternativen energiesparenden Systemen und die Kontrolle des Energieverbrauchs von Fahrzeugen (innerbetriebliche und auβerbetriebliche Logistik), Maschinen oder Produktionsverfahren erleichtern die Erstellung von Plänen oder Strategien zur Reduzierung des Energieverbrauchs (Rationalisierung des Transports, Gebäudeisolierung, Kauf von Maschinen mit geringerem Energiebedarf, Biomasse usw.).
Optimierung der Wasserwirtschaft
Die Wassernutzung sollte unter Berücksichtigung der lokalen Verfügbarkeit und der Auswirkungen auf die Wasserqualität und den Grundwasserspiegel erfolgen. Es sind die Empfehlungen der Resolution OIV VITI 02-2003 „angemessene Bewässerung im Weinbau“ zu beachten. Zur Verhinderung von physiologischem Trockenstress der Reben, sind Bewässerungssysteme mit geringem Wasserverbrauch zu bevorzugen.
In allen Produktionsschritten sind Systeme zu bevorzugen, die eine wirksame und effiziente Nutzung und Wiederverwendung von Wasser (ohne Übermaß oder Missbrauch) ermöglichen. Die Kontrolle des Wasserverbrauchs erleichtert die Erstellung von Plänen oder Strategien zur Optimierung des Wasserverbrauchs.
Optimierung der Verwendung technischer Betriebsmittel bei der Produktion und Verarbeitung
Die Verwendung von Materialien, Ausrüstungen, Produktionsmitteln (Herbizide, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Bodenverbesserer usw.), Weinbereitungs- und Verarbeitungsinputs (Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe, Materialen für den Weinausbau wie sie im internationalen OIV-Kodex der önologischen Praxis angeführt sind) und Verpackungsmaterial (Flaschen, Kartons usw.) sollte durchdacht und optimiert werden. Wiederverwertbare Materialien und/oder Materialien, die möglichst umweltschonend gewonnen werden, sind vorzuziehen, wobei die Gesamtlebensdauer und die Stabilität der verwendeten Materialen zu berücksichtigen sind.
Die Verwendung technischer Hilfsmittel vor und nach der Behandlung ist bei Fragen im Zusammenhang mit der Reduzierung, der Lagerung, dem Recycling und der Entsorgung von Abwässern und Abfällen zu berücksichtigen.
Output-Management
Abfallwirtschaft
Die Abfallerzeugung sollte eingeschränkt werden, wobei die Priorität auf beste Praktiken und Produktionsstrategien des Weinsektors gelegt werden sollte. Das Recycling und die Wiederverwendung von Abfällen sollten erwogen werden, um Auswirkungen auf die Umwelt und das öffentliche Abfallentsorgungsnetz zu verringern.
Es werden 2 Arten von Abfällen unterschieden:
- Festabfälle: z.B. nicht verwendbare Pflanzenschutzmittel oder Pflanzenschutzmittel, deren Verfalldatum abgelaufen ist, Verpackungen, Kunststofffolien, Material zum Aufbinden, Pfähle, Kieselgur, Filtrationsrückstände, Weintrub, usw.
- Flüssigabfälle: z.B. Abwässer, Reste von Brühen, flüssige Pflanzenschutzmittel, mit chemischen Erzeugnissen kontaminierte Rückstände usw.
Geeignete Einrichtungen, die die Sammlung und Lagerung dieser Abfälle unter optimalen Sicherheitsbedingungen bis zu ihrer Aufbereitung ermöglichen, können erforderlich sein. Falls eine Wiederverwertung nicht möglich ist, sollte die Abfallentsorgung mit möglichst minimalen Umweltauswirkungen erfolgen.
Die Gewinnung von Energie aus Nebenprodukten bei der Aufbereitung von Flüssigabfällen (Biogas - Methan) sollte bevorzugt Anwendung finden.
Es sollte ein genaues qualitatives und quantitatives Abfallinventar geführt werden.
Bewirtschaftung von Nebenprodukten
Es sind Systeme mit geringem Anfall an Nebenprodukten des Weinbaus und aus der Traubenverarbeitung (Schnittholz, Pfähle, Traubentrester) zu wählen, wobei die Produktqualität zu berücksichtigen ist. Das Recycling oder die Wiederverwendung von Nebenprodukten erfolgt wenn möglich vor Ort, um Auswirkungen auf die Umwelt oder öffentliche Abfallentsorgungsnetze zu verringern. Es werden geeignete Einrichtungen empfohlen, die die Sammlung und Lagerung der Nebenprodukte unter optimalen Sicherheitsbedingungen bis zu ihrer Aufbereitung oder Rückgewinnung ermöglichen.
Die Aufbereitung und Rückgewinnung von Nebenprodukten sollte mit minimalen Umweltauswirkungen erfolgen. Falls eine Rückgewinnung der Nebenprodukte nicht möglich ist, sind diese als Abfälle zu kennzeichnen und zu bewirtschaften.
Einschränkung der Lärmbelastung und der Luftverschmutzung
In der Regel ist es von besonderem Interesse, Lärmbelastung und Luftverschmutzung (Staub, Verschmutzung durch organische und anorganische Verbindungen, Gerüche usw.), die durch die weinbauliche Tätigkeit verursacht werden, auf ein Minimum zu begrenzen, um ihre Auswirkungen auf naheliegende Rebflächen und Produktions- und Verarbeitungsstätten einzuschränken.
3. Grundsatz 3: Der nachhaltige Weinbau umfasst soziale und kulturelle Aspekte
Initiativen für nachhaltige Entwicklung sollten die Ziele der unmittelbar betroffenen Parteien und der gesamten Gemeinschaft berücksichtigen. Alle einschlägigen ISO-Normen sind zu berücksichtigen.
Unternehmen sollten die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf sozioökonomische Aspekte berücksichtigen und erwägen, sich in die sozioökonomische Entwicklung der Regionen (oder Gebiete) einzubringen.
Arbeitsbedingungen
Respekt und Gleichbehandlung
Arbeitgeber sollten Mitarbeiter, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer fair und unter Beachtung der gültigen nationalen und internationalen Normen behandeln.
Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber muss unter Beachtung der nationalen Rechtsvorschriften und internationalen Standards sichere Arbeitsbedingungen ermöglichen.
Die Ausbildung der Arbeitnehmer sollte das Risikobewusstsein und die Regeln für die Risikoreduzierung in einem akzeptablen Rahmen vermitteln und ist durch die Teilnahme an Ausbildungsprogrammen stetig zu verbessern.
Eine sichere Benutzung der Arbeitsmittel wird durch Einhaltung klarer Sicherheitsvorschriften für die Prävention und den Gesundheitsschutz der Anwender sowie durch eine spezielle Ausbildung der Arbeitnehmer gewährleistet.
Gesundheit, Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz werden durch bewährte Praktiken und den angemessenen Umgang mit gefährlichen Stoffen bei allen Arbeitsabläufen berücksichtigt.
Integration, Ausbildung und langfristige Beschäftigung der Arbeitskräfte
Das Unternehmen sollte die Einbindung der Arbeitnehmer in das lokale soziale und kulturelle Umfeld fördern. Die lokalen, kulturellen und traditionellen Werte der Arbeitnehmer sollten respektiert werden. Der Arbeitgeber sollte die Entwicklung der Fähigkeiten seiner Mitarbeiter durch eine angemessene Fortbildung fördern, die ihrer Anpassung an die Komplexität und Dynamik der technologischen Änderungen dient, um qualifizierte Arbeitskräfte langfristig halten zu können.
Einbindung in das lokale sozioökonomische und kulturelle Umfeld
Kulturelle Besonderheiten
Nachhaltigkeit umfasst die Achtung der Kultur und der Geschichte einer Region.
Die Beiträge der Akteure des Weinbausektors zur kulturellen Identität einer Region können ein breites Spektrum umfassen: Handwerk, Architektur, Musik, Malerei, lokale traditionelle Veranstaltungen, Literatur usw.
Im Hinblick auf den Beitrag zur Nachhaltigkeit sind bei Kulturgütern (z.B. Klassifizierung der Weinbauregionen als von der UNESCO als Weltkulturerbe ausgezeichnete Regionen) sowohl die positiven als auch die einschränkenden Aspekte zu berücksichtigen.
Entwicklung der Beziehungen zu den Akteuren des Weinbaus
Das Unternehmen sollte interprofessionelle Beziehungen und Beziehungen zu lokalen Gemeinschaften fördern und sich aktiv an sozialen und technischen Aktivitäten des Sektors beteiligen. Das Personal ist in diese Initiativen einzubeziehen.
Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher
Das Unternehmen sollte sich aktiv für die Gewährleistung von Hygiene, Rückverfolgbarkeit, Authentizität, Ursprung und Sicherheit der Erzeugnisse einsetzen, indem es ein System der Selbstüberwachung der Produktionsprozesse einrichtet und Arbeitnehmer oder Lieferanten angemessen ausbildet oder informiert.
Arbeitnehmer sollten über verantwortungsvolle Praktiken des Ausschanks, des Verkaufs und der Kommunikation im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken informiert und entsprechend geschult werden.
4. Grundsatz 4: Der nachhaltige Weinbau dient der Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit.
Das Konzept der Nachhaltigkeit sollte die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen berücksichtigen. Ihre Innovations- und Anpassungsfähigkeit an technologische und sozioökonomische Änderungen und das Kostenmanagement sollten entwickelt werden, um ein nachhaltiges Wachstum zu schaffen und auch in Zukunft Einkommen und Beschäftigung zu sichern.
Um das Ziel der Nachhaltigkeit zu erreichen, sollte durch das Systeme des nachhaltigen Weinbaus gewährleistet werden, dass ihre Tätigkeiten wirtschaftlich langfristig tragbar sind, um die Ziele Umweltschutz, Erhalt der natürlichen Ressourcen und Berücksichtigung der sozialen Aspekte des Sektors zu erreichen.
Dazu sollten zwei Bedingungen erfüllt werden: Resilienz und Effizienz
Resilienz
In der Wirtschaft versteht man unter Resilienz die Fähigkeit, sich an veränderte Geschäftsbedingungen anzupassen, um die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu gewährleisten.
Das Unternehmen sollte daher Sofortmaßnahmen und verschiedene Maβnahmen einleiten können, um auf Anforderungen zu reagieren, die infolge von Störungen und neuen Situationen entstehen können und auf Änderungen der Produktions- und/oder Marktbedingungen zurückzuführen sind. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Bedingungen, sollte die Kapazität des Unternehmens, Verfahren, Mittelzuweisungen, Beziehungen und andere Aspekte der Betriebsführung in allen Phasen der Produktion und der Verarbeitung zu ändern, gefördert werden.
Effizienz
Unter Effizienz versteht man die Fähigkeit, Verschwendungen zu vermeiden, indem nur so viel produziert wird, wie es die Verwendung der Betriebsmittel ermöglicht oder nur so wenig Betriebsmittel verwendet werden, wie es die Produktion erfordert. Um effizient zu arbeiten, muss das Unternehmen gut organisiert sein, um die Bruttomarge zu steigern und gleichzeitig Umwelt- und Sozialbelastungen zu verringern.
5. Grundsatz 5: Nachhaltige Initiativen erfordern Planung und Bewertung
Planung
Das Engagement eines Unternehmens für nachhaltige Maßnahmen sollte geplant werden, um die drei Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Nach Validierung des Konzepts sollte das Unternehmen seine Grundsätze beachten und eine Strategie sowie eine Liste der zu erreichenden Ziele ausarbeiten. Dazu gehört auch die Auswahl der Anbieter von Waren und Dienstleistungen.
Durch die Bezugnahme auf Nachhaltigkeitsvorgaben, die durch eine externe Stelle erarbeitet wurden, kann das Engagement des Unternehmens für die Nachhaltigkeit besser gewährleistet werden.
Eine Initiative für nachhaltige Entwicklung erfordert die Einrichtung eines Verfahrens zur Planung der durchzuführenden Maβnahmen, zur Bewertung ihrer Wirksamkeit und ihrer künftigen Anpassung, um eine kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten. Die Angemessenheit der durchgeführten Maβnahmen ist regelmäβig anhand eines Bewertungssystems zu beurteilen, das durch externe Beratungsgremien unterstützt werden kann.
Bewertung / Selbstbewertung
Die Nachhaltigkeit der Erzeugung ist anhand von Indikatoren und Kriterien zu bewerten. Sofern vorhanden, sollten gemeinsame Indikatoren verwendet werden, für die ein Konsens vorliegt. Die Ergebnisse sollten analysiert werden und zu einem Verbesserungsplan führen.
Die Prioritätenanalyse der zu ergreifenden nachhaltigen Maβnahmen sollte auf der Bewertung der Risiken und Chancen der einzelnen Maβnahmen eines Betriebes beruhen und den (ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen) Kontext berücksichtigen, in dem der Betrieb tätig ist. Die Festlegung der Prioritäten sollte sowohl im Weinberg als auch in den Einrichtungen erfolgen, in denen die Weinbauerzeugnisse hergestellt und verarbeitet werden.
Es kann eine Selbstbewertung und/oder eine Bewertung durch Dritte erfolgen.
Überwachung und Entwicklung der Kenntnisse
Ein für die nachhaltige Entwicklung spezifisches Monitoring ermöglicht eine regelmäßige Aktualisierung der Kenntnisse über Techniken und rechtliche Bedingungen, die zur Nachhaltigkeit beitragen. Interne oder externe Schulungen des Personals erleichtern die Anwendung von Techniken, die zur Sicherung der Nachhaltigkeit beitragen. Interne Auditverfahren oder Kontrollen sollten geregelt sein.
Kommunikation
Die interne und externe Kommunikation über die Grundsätze der Nachhaltigkeit und ihre Anwendung im Betrieb ist vorteilhaft und sollte gefördert werden. Das Personal sollte auf die Initiativen und die vom Unternehmen getroffenen Maβnahmen zur Sicherung der Nachhaltigkeit aufmerksam gemacht und die Öffentlichkeit über die Bemühungen und ihre Bedeutung für den Fortbestand der Unternehmen informiert werden. Die Kommunikation über durchgeführte Nachhaltigkeitsmaβnahmen sollte sachlich korrekt und genau begründet sein.
Die Bedeutung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs aller Akteure, die direkt oder indirekt in die Wirtschaftstätigkeit des Weinbausektors eingebunden sind, sollte bei jeder Nachhaltigkeitsmaβnahme über die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt werden.