Verwendung von Selektiven Pflanzenfasern in Wein- Aktualisierung der Resolution OIV-OENO 582-2017

Status: In Kraft

Verwendung von Selektiven Pflanzenfasern in Wein- Aktualisierung der Resolution OIV-OENO 582-2017

RESOLUTION OIV-OENO 684A-2022

Verwendung von selektiven Pflanzenfasern in Wein – Aktualisierung der Resolution OIV-OENO 582-2017

Hinweis: Die folgende Resolution wird durch den vorliegenden Resolutionsentwurf geändert:

OIV-OENO 582-2017

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 b) ii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppe „Technologie“,

GESTÜTZT auf die 2017 verabschiedete Resolution OIV-OENO 582-2017,

BESCHLIESST auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, die Spezifikation II.3.4.20 in Teil II Kapitel 3  

„Weine“ des Internationalen Kodex der Önologischen Praxis der OIV wie folgt zu ändern:

TEIL II

3. Weine

TITEL

VERWENDUNG VON SELEKTIVEN PFLANZENFASERN

Definition:

Verwendung eines aus Pflanzenfasern bestehenden selektiven Adsorptionsmittels in Weinen

Ziele:

  1. Verringerung des Ochratoxin A-Gehalts von Weinen,
  2. Verringerung der Anzahl und des Gehalts an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Weinen

Vorschriften:

  1. Selektive Pflanzenfasern werden als Verarbeitungshilfsstoff in Weinen verwendet oder im Laufe einer kontinuierlichen Anschwemmfiltration, einer Tangentialfiltration oder als Bestandteil einer Filterschicht eingesetzt. 
  2. Die empfohlene Dosierung hängt von der verwendeten Filtrationstechnik ab; die Dosis sollte 1,5 kg/m² Filterfläche und 200 g/hl Wein nicht überschreiten.
  3. Die in Weinen verwendeten selektiven Pflanzenfasern werden nach Sedimentation durch Abstich, durch Zentrifugation oder Filtration entfernt.
  4. Selektive Pflanzenfasern werden bei Weinen verwendet, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und insbesondere die Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel einhalten.
  5. Selektive Pflanzenfasern müssen den Vorschriften des internationalen önologischen Kodex entsprechen.

Empfehlung der OIV:

Zulässig