Internationale Norm für die Etikettierung von Weinen

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Name des Weinbaubetriebes

3.1.3              Name des Weinbaubetriebes

Die Verwendung des Namens des Weinbaubetriebs in Verbindung mit z.B.: château, quinta, finca, tenuta, Weingut, manoir, estate, villa, torre usw.) für die Aufmachung eines Weins ist folgenden Bedingungen unterworfen:

  • Der Wein muss ausschließlich aus besagtem Betrieb stammen: Ernte und Verarbeitung der Trauben erfolgen in diesem Betrieb;
  • Die Beschreibung des Betriebes muss den Bräuchen des Landes entsprechen und darf den Verbraucher nicht verwirren;
  • Dem Wein muss eine geographische Angabe oder eine Ursprungsbezeichnung erteilt werden können, die als solche anzugeben ist.

Die Verwendung des Namens eines Weinbaubetriebs darf auf keinen Fall mit anderen Rechten des geistigen Eigentums wie bereits eingetragenen geographischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen oder Marken in Konflikt geraten. Koexistenz-Mechanismen können von Mitgliedstaaten eingerichtet werden.