Es handelt sich um die sechste Auflage des globalen Standards, der von der Weltzollorganisation (WZO) entwickelt und 1983 angenommen wurde. Dieser wird von mehr als 200 Ländern und Wirtschafts- und Zollunionen zur Klassifizierung von international gehandelten Waren angewendet.
Die Auflage 2017 der Nomenklatur des HS umfasst 5387 sechsstellige Unterpositionen (gegenüber 5205 in der Auflage 2012). Das HS wird von den Ländern für die Erstellung von nationalen Zolltarifen und internationalen Handelsstatistiken verwendet.
Die Fassung 2017 der Nomenklatur des HS umfasst insgesamt 233 Änderungsserien, davon 85 im Agrarsektor einschl. des Vorschlags der OIV, der 2013 an die WZO gerichtet wurde.
Die Position 22.04 umfasste nur zwei Unterpositionen: die Unterposition 2204.21 für Weine in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von höchstens 2 Litern und die Unterposition 2204.29 für Weine mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 Litern, die allgemein als nicht abgefüllte Weine bezeichnet werden. Durch die Einführung der neuen Unterposition 2204.22 werden Weine in Behältnissen, deren Fassungsvermögen mehr als 2 Liter beträgt, aber 10 Liter nicht überschreitet, nicht mehr als nicht abgefüllte Weine, sondern als abgepackte Erzeugnisse betrachtet.
Für OIV-Generaldirektor Jean-Marie Aurand bedeutet die neue von der OIV vorgeschlagene weltweite Nomenklatur mehr Transparenz und Klarheit bei der Erfassung statistischer Daten des Sektors und ermöglicht es zudem, weltweit genauere Zahlen für diese Art von Erzeugnissen vorzulegen.
Die Ausfuhren nicht abgefüllter Weine verzeichnen ein starkes Wachstum. 2015 betrugen sie 39,6 Millionen Hektoliter und machten 38 % des gesamten Handelsvolumens aus (Statistiken auf der Grundlage der Nomenklatur 2012 für Weine mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 Litern).