Aktualisierung der Monographie über Casein
RESOLUTION OIV-OENO 555-2015
AKTUALISIERUNG DER MONOGRAPHIE ÜBER CASEIN
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT AUF Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
GESTÜTZT AUF die Sitzungsarbeiten der Sachverständigengruppe „Spezifikationen önologischer Erzeugnisse“ ,
BESCHLIESST auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, die Monographie COEI-1-CASEIN des internationalen önologischen Kodex wie folgt zu ändern:
- 3. Eigenschaften
Der Gehalt an Kaliumcarbonat und/oder Kaliumhydrogenkarbonat in löslichen Gemischen von Casein wird auf 20 % (anstatt 25 %) festgelegt.
- 5.4 Aschen
Der Aschegehalt von saurem Casein muss weniger als 3 % und für das Gemisch von saurem Casein und Kaliumcarbonat oder Kaliumhydrogencarbonat weniger als 23 % (anstatt 11 %) betragen.