Monographie zu Proteinen pflanzlichen Ursprungs – Aktualisierung der Spezifikationen von eisen und anderen metallen
RESOLUTION OIV-OENO 575-2016
MONOGRAPHIE ZU PROTEINEN PFLANZLICHEN URSPRUNGS – AKTUALISIERUNG DER SPEZIFIKATIONEN VON EISEN UND ANDEREN METALLEN
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
auf Vorschlag der Sachverständigengruppe „Spezifikationen önologischer Erzeugnisse“,
BESCHLIESST, das Blatt COEI-1-PROVEG des internationalen önologischen Kodex wie folgt zu ändern:
Ziffer 3 „Versuche“:
In Ziffer 3.5 „Eisen“ wird der Grenzwert für Eisen ausschlieβlich für Erbsen- und Kartoffelproteine auf 300 mg/Kg erhöht.
Der Eisengehalt muss weniger als 150 mg/kg betragen, mit Ausnahme von Erbsen- und Kartoffelproteinen, deren Gehalt weniger als 300 mg/kg betragen sollte.
In Ziffer 3.8 „Zink“ wird der Grenzwert für Zink ausschlieβlich für Erbsenproteine auf 150 mg/Kg erhöht.
Mit Ausnahme von Erbsenproteinen, deren Zinkgehalt höchstens 150 mg/kg betragen darf, muss der Zinkgehalt weniger als 50 mg/kg betragen.