Aktualisierung der Internationalen Norm für die kennzeichnung von weinen: Name des weinbaubetriebs

Status: In Kraft

Aktualisierung der Internationalen Norm für die kennzeichnung von weinen: Name des weinbaubetriebs

RESOLUTION OIV-ECO 700-2023

AKTUALISIERUNG DER INTERNATIONALEN NORM FÜR DIE KENNZEICHNUNG VON WEINEN: NAME DES WEINBAUBETRIEBS

HINWEIS: Die folgende Resolution wird durch die vorliegende Resolution geändert:

-          ECO 1/88 “ „Liste der fakultativen Angaben für die Kennzeichnung von Weinen”

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

IN ANBETRACHT des Beschlusses des Exekutivausschusses vom April 2017 über die Notwendigkeit, die internationale Norm für die Kennzeichnung von Weinen zu aktualisieren,

GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppe DROCON zur Überprüfung der internationalen Norm der OIV für die Kennzeichnung von Weinen,

IN ANBETRACHT der Notwendigkeit, mögliche Verwechslungen mit einer bestehenden geographischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Informationen für den Verbraucher nicht irreführend sind,

AUF VORSCHLAG der Kommission „Wirtschaft und Recht“,

BESCHLIESST, Ziffer 3.1.3 „Name des Weinbaubetriebs“ der Internationalen Norm für die Kennzeichnung von Weinen wie folgt zu ändern: 

Aktuelle Fassung

Fassung nach Vornahme der Änderung

3.1.3. Name des Weinbaubetriebs

3.1.3. Begriffe, die sich auf den Namen des Weinbaubetriebs beziehen

Name des Weinbaubetriebes (château, quinta, finca, tenuta, Weingut, manoir, estate, usw.):

  • der Wein muss ausschließlich aus besagtem Betrieb stammen: Ernte und Verarbeitung der Trauben erfolgen in diesem Betrieb;
  • die Beschreibung des Betriebes muss den Bräuchen des Landes entsprechen und darf den Verbraucher nicht verwirren;
  • dem Wein muss eine geographische Angabe oder eine Ursprungsbezeichnung erteilt werden können, die als solche anzugeben ist.

Die Verwendung des Namens des Weinbaubetriebs in Verbindung mit z.B.: château, quinta, finca, tenuta, Weingut, manoir, estate, villa, torre usw.) für die Aufmachung eines Weins ist folgenden Bedingungen unterworfen:

  • der Wein muss ausschließlich aus besagtem Betrieb stammen: Ernte und Verarbeitung der Trauben erfolgen in diesem Betrieb;
  • die Beschreibung des Betriebes muss den Bräuchen des Landes entsprechen und darf den Verbraucher nicht verwirren;
  • dem Wein muss eine geographische Angabe oder eine Ursprungsbezeichnung erteilt werden können, die als solche anzugeben ist.

(neuer Absatz) Die Verwendung des Namens eines Weinbaubetriebs darf auf keinen Fall mit anderen Rechten des geistigen Eigentums wie bereits eingetragenen geographischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen oder Marken in Konflikt geraten. Koexistenz-Mechanismen können von Mitgliedstaaten eingerichtet werden.