Prüfung des Grenzwerts für Arsen in Wein
RESOLUTION OIV-SECSAN 701-2022
PRÜFUNG DES GRENZWERTS FÜR ARSEN IN WEIN
HINWEIS: DieseResolution ändert die nachfolgenden Resolutionen: - AG 11/67-OEN - AG 2/53-OEN |
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
AUF VORSCHLAG der Sachverständigengruppe „Lebensmittelsicherheit“,
GESTÜTZT auf die Resolution OENO 11/1967, die die Grenzwerte für Arsen festlegt,
GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppe „Lebensmittelsicherheit“, insbesondere auf das 2021 veröffentlichte gemeinsame Gutachten „Arsen und Wein: ein Überblick“,
GESTÜTZT auf die Bewertung des JECFA, insbesondere auf die neue toxikologische Bewertung von Arsen in Lebensmitteln,
BESCHLIESST auf Vorschlag der Kommission IV „Sicherheit und Gesundheit“, Teil B der Resolution OENO 11/1967 bezüglich des Grenzwerts für Arsen von 0,2 mg/l zu ändern,
BESCHLIESST, in allen einschlägigen Dokumenten der OIV den derzeitigen Grenzwert für Arsen durch den folgenden zu ersetzen:
* 0,1 mg/L für ab dem Erntejahr 2023 hergestellten Wein,
FORDERT die Mitgliedstaaten auf, einschlägige Informationen möglichst weit zu verbreiten, um den Arsengehalt auf dem geringstmöglichen Niveau zu halten, das technologisch erreichbar ist.