Geltungsbereich
Artikel 1: Geltungsbereich
Diese Norm gilt ausschließlich für die Etikettierung von Spirituosen weinbaulichen Ursprungs, die für den direkten menschlichen Verzehr bestimmt sind, gemäß der Definition in Teil I, Kapitel 7 des internationalen Codex der önologischen Praxis der OIV, die zum Zwecke des Verkaufs an den Endverbraucher abgefüllt werden.