Aktualisierung des Blattes „Behandlung von mosten mit Sauerstoff“
RESOLUTION OIV-OENO 545A-2016
AKTUALISIERUNG DES BLATTES „BEHANDLUNG VON MOSTEN MIT SAUERSTOFF“
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
GESTÜTZT auf die Sitzungsarbeiten der Sachverständigengruppe „Spezifikationen önologischer Erzeugnisse“ vom März 2014,
BESCHLIESST auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, das Blatt 2.3.5 „Belüftung 16/70“ zu streichen und das Blatt 2.1.1. des internationalen Kodex der önologischen Praxis wie folgt zu ändern:
Titel: Behandlung von Mosten mit Sauerstoff
Definition:
Zugabe von Sauerstoff oder Luft zu Most
Der Absatz „Zielsetzung“ wird durch folgenden Text ersetzt:
Ziele:
- Beschleunigung der Oxidation bei der Bereitung von Weiβ- und Rosémosten, um Phenolverbindungen durch Bräunungsreaktionen zu erzeugen, die durch Polymerisation entstehen, welche ausfallen und bei der Vorklärung beseitigt werden. Die Stabilität der Weine gegenüber der Oxidation wird dadurch verbessert. Dieses Verfahren, bei dem bei Mosten eine hohe Sauerstoffzufuhr bis zur Übersättigung erfolgt, wird als „Hyperoxygenierung“ bezeichnet.
- Beitrag zum Abbau von Aromen mit pflanzlichen Noten und zur Verhinderung von Reduktionsaromen
- Gewährleistung eines ungehinderten Gärverlaufs und Vermeidung von Gärstockungen
Der Absatz „Vorschriften“ wird durch folgenden Text ersetzt:
Vorschriften:
- Bei Verringerung des Gehalts an phenolischen, durch die Bräunungsreaktion entstandenen Verbindungen muss die Sauerstoffzufuhr vor der Vorklärung erfolgen
- Im Falle der Kontrolle des Gärverlaufs ist die empfohlene Sauerstoffzufuhr von 5 bis 10 mg·L-1 ausreichend, sofern diese gegen Ende der Wachstumsphase der Hefen erfolgt, nachdem der Zuckergehalt des Mosts um ca. 50 g.L-1 gesunken ist.
- Die Sauerstoffbehandlung darf nicht zur Entschwefelung von Mosten erfolgen, die einen zu hohen Gehalt an Schwefeldioxid aufweisen.