Einführung der Definition des scheinbaren Alkoholgehalts - Überarbeitung der Methode OIV-MA-BS-01

Status: In Kraft

Einführung der Definition des scheinbaren Alkoholgehalts - Überarbeitung der Methode OIV-MA-BS-01

RESOLUTION OIV-OENO 587-2017

EINFÜHRUNG DER DEFINITION DES SCHEINBAREN ALKOHOLGEHALTS - ÜBERARBEITUNG DER METHODE OIV-MA-BS-01

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

auf Vorschlag der Unterkommission „Analysemethoden“,

BESCHLIESST, die Methode OIV-MA-BS-01 der Sammlung internationaler Analysemethoden für Spirituosen weinbaulichen Ursprungs wie folgt zu ändern:

Die Methode wird durch Ziffer 3.3 ergänzt; die nachfolgenden Absätze werden entsprechend umnummeriert.

3.3 Scheinbarer Alkoholgehalt:

Der Scheinbarer Alkoholgehalt von Alkoholen und Spirituosen entspricht der Anzahl Liter Ethylalkohol, die in 100 Liter Wasser eines Wasser-Alkohol-Gemischs mit der gleichen Volumenmasse wie der Alkohol oder die Spirituose enthalten sind. Der Scheinbarer Alkoholgehalt wird somit direkt anhand der Volumenmasse des Erzeugnisses ohne Destillation bestimmt. Er wird in % vol. angegeben.

3.4 Relative Dichte

3.5 Tatsächlicher Alkoholgehalt in Volumen

Der tatsächliche Alkoholgehalt in Volumen oder Alkoholgehalt in Volumen von Spirituosen entspricht der Anzahl Liter Ethylalkohol, die in 100 Liter Wasser eines Wasser-Alkohol-Gemischs mit der gleichen Volumenmasse wie die Spirituose nach Destillation enthalten sind.

Anmerkung 3:

Umrechnungsformel

Alkoholgehalt in Volumen (% vol.) = …

3.6 Entsprechung Volumenmasse - Alkoholgehalt

Die Referenzwerte für die in den Ziffern 3.3 und 3.5 definierten Alkoholgehalte in Volumen (% vol.) bei 20 °C nach Maßgabe der Volumenmasse der Wasser-Alkohol-Gemische bei 20 °C entsprechen den Angaben in der von der Internationalen Organisation für das gesetzliche Messwesen in ihrer Empfehlung Nr. 22 verabschiedeten internationalen Tabelle.