Grenzwert für eisen in den OIV-monographien zu PVI/PVP

Status: In Kraft

Grenzwert für eisen in den OIV-monographien zu PVI/PVP

RESOLUTION OIV-OENO 605-2017

GRENZWERT FÜR EISEN IN DEN OIV-MONOGRAPHIEN ZU PVI/PVP

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein, 

GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppe „Spezifikationen önologischer Erzeugnisse“,

IN ERWÄGUNG, dass Eisen durch Wasser und Ausrüstungen ein häufiger Bestandteil/üblicher Begleitstoff in Produktionsprozessen ist,

IN ERWÄGUNG, dass der Eisengehalt keine Auswirkungen auf die technologischen Eigenschaften des PVI/PVP-Copolymers hat,

IN ERWÄGUNG, dass der Eisengehalt derzeit weniger als 1 mg/kg betragen muss, Versuche aber zeigen, dass dieser Höchstgehalt zu niedrig angesetzt ist, 

BESCHLIESST, die Monographie F-COEI-1-PVIPVP wie folgt zu ändern:

Grenzwert für Eisen in den OIV-Monographien zu PVI/PVP

Ziffer 5.5 EISEN:

Der Eisengehalt muss weniger als 5 mg/kg betragen.