Unterscheidung zwischen Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen – Önologische Tannine
RESOLUTION OIV-OENO 567C-2018
UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN ZUSATZSTOFFEN UND VERARBEITUNGSHILFSSTOFFEN – ÖNOLOGISCHE TANNINE
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 b) ii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
IN ANBETRACHT der Ziele, die die OIV im Rahmen ihrer Zuständigkeit verfolgt: Beitrag zur internationalen Harmonisierung der bestehenden Verfahren und Normen sowie bei Bedarf Unterstützung bei der Erstellung neuer internationaler Normen, die zur Verbesserung der Bedingungen für die Herstellung und Vermarktung von Weinbauerzeugnissen und zur Berücksichtigung der Verbraucherinteressen beitragen,
GESTÜTZT auf die Definitionen von Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen der Resolution OENO 567A-2016,
IN ANBETRACHT der von der OIV zu önologischen Zwecken zugelassenen Stoffe, die im internationalen Kodex der önologischen Praxis und im internationalen önologischen Kodex angeführt sind,
GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppe „Technologie“ und der OIV-Task Force „Zusatzstoffe in Wein“ hinsichtlich der Bewertung des Status der von der OIV zugelassenen Stoffe und ihrer Einteilung in Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe,
IN ANBETRACHT dessen, dass Harmonisierungen in internationalen zwischenstaatlichen Organisationen und der internationale Handel mit Wein durch eine solche Unterscheidung erleichtert werden,
IN ANBETRACHT dessen, dass es sich bei nachstehender Liste nicht um eine erschöpfende Auflistung der Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe handelt und die OIV die zur Weinherstellung vorgeschlagenen Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe weiterhin prüft,
BESCHLIESST auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, für die nachstehend angegebenen und von der OIV bereits zugelassenen Stoffe folgende Unterscheidung zwischen Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen vorzunehmen:
BESCHLIESST, diese Unterscheidung in die entsprechenden Datenblätter des Kodex der önologischen Praxis aufzunehmen und diesen Kodex durch eine Übersichtstabelle zu ergänzen.
Stoff |
SIN-Nr. oder CAS-Nr. |
zug auf die Datenblätter des Kodex der önologischen Praxis |
Bezug auf die Datenblätter des Kodex |
Zusatzstoff |
Verarbei-tungs-hilfsstoff |
Schönungsmittel |
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Önologische Tannine |
SIN 181 |
Blatt 3.2.1 |
COEI-1-TANINS |
X |