Art des Weines
3.1.6 Art des Weines[1]
Angaben bezüglich des Zuckergehaltes:
a) trocken: wenn der Wein höchstens 4 g/l Glukose plus Fruktose oder 9 g/l enthält, wenn der Gesamtsäuregehalt (ausgedrückt in Gramm Weinsäure pro Liter) nicht geringer als 2 g/l niedriger als der Glukose- plus Fruktosegehalt ist.
b) halbtrocken, wenn der Zuckergehalt des Weins höher ist als der unter dem ersten Spiegelstrich aufgeführte Zuckergehalt und folgende Werte nicht überschreitet:
- 12 g/l oder
- 18 g/l, sofern die Differenz zwischen dem Zuckergehalt und dem Gesamtsäuregehalt ausgedrückt in Gramm pro Liter Weinsäure nicht höher als 10 g/l ist
c) lieblich oder halbsüß: wenn der Wein mehr als die unter dem zweiten Gedankenstrich angegebenen Werte und höchstens 45 g/l enthält.
d) süß: wenn der Wein einen Gehalt an Glukose- plus Fruktose von mindestens 45 g/l hat.
[1] Der Zuckergehalt wird durch die in der Internationalen Aufstellung der Analysemethoden beschriebenen Analysemethode « Glukose + Fruktose » bestimmt.