Internationale Norm für die Etikettierung von Weinen

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Art des Weines

3.1.6              Art des Weines[1]

Angaben bezüglich des Zuckergehaltes:

a)      trocken: wenn der Wein höchstens 4 g/l Glukose plus Fruktose oder 9 g/l enthält, wenn der Gesamtsäuregehalt (ausgedrückt in Gramm Weinsäure pro Liter) nicht geringer als 2 g/l niedriger als der Glukose- plus Fruktosegehalt ist. 

b)      halbtrocken, wenn der Zuckergehalt des Weins höher ist als der unter dem ersten Spiegelstrich aufgeführte Zuckergehalt und folgende Werte nicht überschreitet:

  • 12 g/l oder
  • 18 g/l, sofern die Differenz zwischen dem Zuckergehalt und dem Gesamtsäuregehalt ausgedrückt in Gramm pro Liter Weinsäure nicht höher als 10 g/l ist

c)      lieblich oder halbsüß: wenn der Wein mehr als die unter dem zweiten Gedankenstrich angegebenen Werte und höchstens 45 g/l enthält.

d)      süß: wenn der Wein einen Gehalt an Glukose- plus Fruktose von mindestens 45 g/l hat.


[1] Der Zuckergehalt wird durch die in der Internationalen Aufstellung der Analysemethoden beschriebenen Analysemethode « Glukose + Fruktose » bestimmt.