Darstellung del Angaben

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Blickfeld

4.1                      Blickfeld

Die Angabe der Bezeichnung des Erzeugnisses, des Alkoholgehalts, des Nettoinhaltes und des Ursprungslands müssen in einem einzigen Blickfeld erscheinen ohne Beeinträchtigung spezifischer Bestimmungen, die für den Inlandsmarkt weniger einschränkend sind.

Die Angabe des Namens und der Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen im Sinne von Punkt 2.6, den Stoffen, die bekanntermaßen eine Überempfindlichkeit einschl. Allergien verursachen im Sinne von Punkt 2.3, der Losnummer im Sinne von Punkt 2.7 und alle anderen Angaben können an jeder beliebigen Stelle des Etiketts gemacht werden. 

Die oben aufgeführten Angaben können allerdings an jeder Stelle des Etiketts wiederholt werden.

Sprache

4.2                      Sprache

Die verwendete Sprache muss für den Verbraucher leicht verständlich sein.

Falls die Sprache für den Verbraucher, für den der Wein bestimmt ist, nicht verständlich ist, ist das Etikett zu ersetzen oder ein anderes Etikett hinzuzufügen, auf dem die oben genannten, in Teil 2 der Norm vorgeschriebenen Angaben in der erforderlichen Sprache erfolgen.

Im Falle von Punkt 4.2.2 sind die vorgeschrieben Angaben des Originaletiketts getreu wiederzugeben.“

Wenn es der wirksamen Kommunikation mit dem Verbraucher dient, dürfen Informationen in Form von Wörtern, Symbolen oder Kombinationen von Wörtern und Symbolen angegeben werden.

Wenn Symbole oder Kombinationen von Wörtern und Symbolen verwendet werden, müssen diese klar und deutlich, gut lesbar und unmissverständlich sein. Die Symbole müssen den geltenden Vorschriften der zuständigen Behörden entsprechen.

Die in dieser Norm aufgeführten verbindlichen Angaben sind auf den Etiketten in Worten anzugeben.

Die verbindlichen Angaben auf Etiketten können von Symbolen begleitet werden.

Lesbarkeit

4.3                      Lesbarkeit

 

Die Angaben müssen aufgrund ihrer Größe und Farbe für den Verbraucher unter normalen Kauf- und Verbrauchsbedingungen klar, unverwischbar und gut leserlich sein.

Angabe des alkoholgehalts

4.4          Angabe des alkoholgehalts

Der Gehalt an vorhandenem Alkohol muss mit dem Symbol „%“ und den Angaben „Volumen“ oder den Symbolen „vol.“ oder „vol“ angegeben werden, es können zusätzlich die Angaben „Alkohol“ oder den Symbolen „Alk“ oder „Alc.“ erfolgen.

Die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent des Produkts erfolgt mit höchstens einer Dezimalstelle.

Angaben über das Vorhandensein von Stoffen, die bekanntermaßen eine Überempfindlichkeit einschl. Allergien verursachen

4.5                      Angaben über das Vorhandensein von Stoffen, die bekanntermaßen eine Überempfindlichkeit einschl. Allergien verursachen

 

Die Bezeichnung der Stoffe, die bekanntermaßen eine Überempfindlichkeit einschl. Allergien verursachen, sollte in der Zutatenliste aufgeführt werden, sofern diese auf dem Etikett angegeben ist, oder bei Fehlen der Zutatenliste sollte ihm das Wort „enthält“ vorangestellt werden.

Der Hinweis auf Sulfite muss durch die Worte „enthält Sulfite“, „enthält Schwefeldioxid“ oder durch gleichwertige Angaben erfolgen.“

Angabe des Nennvolumens

4.6                      Angabe des Nennvolumens

Das Nennvolumen wird in einer der folgenden Einheiten angegeben: Liter (l) oder (L), Zentiliter (cl), Milliliter (ml); es wird in Zahlen ausgedrückt und durch das Symbol bzw. die vollständig ausgeschriebene Einheit ergänzt.

Die so erfolgte Volumenangabe kann eine Angabe in Bezug auf ein anderes Maßsystem (z.B. Imperiales System) ergänzt werden, sofern für den Abnehmer dadurch keine Verwirrung bezüglich der angegebenen Menge entsteht.“

Angabe des Ursprungslandes

4.7                      Angabe des Ursprungslandes

Die Angabe erfolgt durch ein Substantiv oder ein Adjektiv in Verbindung mit dem Wort „Wein“ oder durch Formulierungen wie „Erzeugnis aus…“.

In den beiden unter Paragraph 2.5.2 aufgeführten Fällen werden folgende Angaben verwendet:

„Mischung von Weinen aus…“ oder eine entsprechende Formulierung, wenn es sich um einen Verschnitt von Weinen aus verschiedenen Ländern handelt;

„Wein aus…aus in…geernteten Trauben“ oder eine entsprechende Formulierung, wenn die Weinbereitung in einem anderen Land als die Traubenernte erfolgte.

In beiden Fällen muss die Angabe der Länder in absteigender Reihenfolge ihres Anteils an der Mischung erfolgen.“

Diese Bestimmung gilt unbeschadet der bestehenden Zollregelungen.

Angabe von Name und Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen

4.8                      Angabe von Name und Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen

Name und Adresse des gemäß Paragraph 2.6 für die Abfüllung Verantwortlichen sind durch eine Formulierung wie „abgefüllt von“ oder „Abfüllung durch“ oder „verpackt von“ [Name des Verantwortlichen] in [Anschrift des Verantwortlichen] anzugeben.

Lässt der für die Abfüllung Verantwortliche die Abfüllung auf seine Rechnung durchführen, ist sein Name durch eine Formulierung wie „abgefüllt für“ oder „abgefüllt für…durch…“ anzugeben.

Im Falle von Paragraph 2.6.3 sind Name und Anschrift des Importeurs durch eine Formulierung wie „importiert durch“ oder „importiert und abgefüllt durch“ [Name des Importeurs] in [Anschrift des Importeurs] anzugeben.