Angabe von Name und Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen
4.8 Angabe von Name und Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen
Name und Adresse des gemäß Paragraph 2.6 für die Abfüllung Verantwortlichen sind durch eine Formulierung wie „abgefüllt von“ oder „Abfüllung durch“ oder „verpackt von“ [Name des Verantwortlichen] in [Anschrift des Verantwortlichen] anzugeben.
Lässt der für die Abfüllung Verantwortliche die Abfüllung auf seine Rechnung durchführen, ist sein Name durch eine Formulierung wie „abgefüllt für“ oder „abgefüllt für…durch…“ anzugeben.
Im Falle von Paragraph 2.6.3 sind Name und Anschrift des Importeurs durch eine Formulierung wie „importiert durch“ oder „importiert und abgefüllt durch“ [Name des Importeurs] in [Anschrift des Importeurs] anzugeben.