Beschlüsse im Bereich Weinbau und Umwelt
- Im Bereich Weinbau nahm die OIV eine Empfehlung an, um die Forschung zu unterstützen und die Anwendung von Pflanzenextrakten, nachhaltigen und spezifischen Düngemitteln, Hormonen, Anbauverfahren und chemischen Produkten als Alternative zu synthetischen Wachstumsregulatoren bei der Herstellung von Tafeltrauben zu untersuchen (Resolution OIV-VITI 607-2018).
- Empfehlung zur Unterstützung der Forschung und Untersuchung der Anwendung von biologischen Pflanzenschutzmitteln, natürlichen antimikrobiellen Pflanzenextrakten, nachhaltigen Entgiftungsmitteln und physikalischen Verfahren als Alternative zu Sulfiten und anderen Konservierungsstoffen bei der Erzeugung von Tafeltrauben und getrockneten Weintrauben (Resolution OIV-VITI 608-2018)
- Protokoll der OIV für eine nachhaltige Wassernutzung im Weinbau (OIV-VITI 569-2018): Angesichts der begrenzten Wasserversorgung in bestimmten Gebieten, Regionen und Jahren und des Erfordernisses, Wasser in der weinbaulichen Erzeugung möglichst wirksam und effizient zu nutzen legt dieses Protokoll eine gute Praxis der Wasserwirtschaft fest, die auf den Nachhaltigkeitsgrundsätzen basiert. Eine nachhaltige Wassernutzung kann durch eine angemessene Auswahl und Bewirtschaftung der Rebfläche, des Pflanzenmaterials, der Böden, der Deckfrüchte und eine angemessene und rechtzeitige Wasserversorgung durch Minimierung des Wasserverlusts erzielt werden.
- Empfehlung zur guten fachlichen Praxis für die Minimierung der Auswirkungen bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Weinbau (Resolution OIV-VITI 592-2018): Diese gute fachliche Praxis ist die Grundlage für die vernünftige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und optimale technische Empfehlungen für ihren Einsatz im Weinbau. Die vorgeschlagenen Kriterien beruhen auf den offiziellen Protokollen verschiedener Mitgliedstaaten der OIV und zielen auf die maximale Verringerung der Risiken für Mensch und Umwelt unter verantwortungsvollen und nachhaltigen Rahmenbedingungen ab. Diese Leitlinien sollten regelmäßig überarbeitet werden.
Beschlüsse zu önologischen Verfahren
Der internationale Kodex der önologischen Praxis der OIV wird durch folgende Resolutionen zu neuen önologischen Verfahren ergänzt:
- Die OIV setzte die Arbeiten im Zusammenhang mit der Unterscheidung von bereits zugelassenen Stoffen in Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe fort: Glutathion (Resolution OIV-OENO 567B1-2018) und Tannine (Resolution OIV-OENO 567C-2018). Diese Unterscheidung trägt dazu bei, Harmonisierungen in internationalen Organisationen zu fördern und den internationalen Handel mit Wein zu erleichtern.
Beschlüsse zu Spezifikationen önologischer Erzeugnisse
Der Internationale Önologische Kodex wird durch folgende Monographien ergänzt:
- Monographie zur Bestimmung der Hemicellulase-Aktivität in Enzympräparaten (Resolution OIV-OENO 573-2018): Hemicellulasen katalysieren den Abbau von Hemicellulosen. Hemicellulosen der Zellwände von Trauben bestehen hauptsächlich aus Xyloglucanen und Arabinoxylanen; diese beiden Polysaccharide machen fast 90 % der Hemicellulosen der Traube aus. Die Hemicellulase-Aktivität von Enzympräparaten wird durch Messung der 1,4-beta-Xylanase-Aktivität bewertet. Enzympräparate mit Hemicellulase-Aktivität werden bei der Traubenmazeration, der Klärung von Mosten und Weinen und zur Verbesserung der Filtrierbarkeit eingesetzt.
- Monographie zu Kaliumcarbonat (Resolution OIV-OENO 579-2018), das zur Entsäuerung von Mosten und Weinen verwendet werden kann: Die Monographie umfasst detaillierte Spezifikationen; das für die Weinbereitung bestimmte Produkt sollte mindestens 98 % Kaliumcarbonat enthalten.
- Monographie über Hefen, die einen garantierten Gehalt an Glutathion aufweisen (Resolution OIV-OENO 603-2018): Glutathion wird aufgrund seiner antioxidativen Eigenschaften zur Einschränkung von Oxidationsphänomenen in Most und Wein sowie zum Schutz von aromatischen Verbindungen verwendet. Die Monographie umfasst detaillierte Spezifikationen, insbesondere die Gehalte an reduziertem Glutathion, Cystein und Gamma-Glutamyl-Cystein.
- Überarbeitung der Monographie zu Aktivkohle in Bezug auf den Aschegehalt bei mit Bentonit agglomerierter Aktivkohle (Resolution OIV-OENO 604-2018).
Beschlüsse zu Analysemethoden
Es wurden ebenfalls neue Analysemethoden verabschiedet, die in die Sammlung der Analysemethoden der OIV aufgenommen werden:
- Aktualisierung der Methode zur Bestimmung von Schwefeldioxid durch Unterscheidung zwischen der Typ IV-Methode zur Bestimmung von freiem Schwefeldioxid (Resolution OIV-OENO 591A-2018) und der Typ II-Methode zur Bestimmung des Gesamtschwefeldioxids (Resolution OIV-OENO 591B-2018). Prinzip der Methoden: Schwefeldioxid wird durch einen Luft- oder Stickstoffstrom in eine Vorlage, die eine verdünnte, neutralisierte Wasserstoffperoxid-Lösung enthält, übergetrieben und oxidiert. Die gebildete Schwefelsäure wird mit Natronlauge titriert.
- Methode zur Bestimmung von Ethanal in Wein (Resolution OIV-OENO 595-2018): Die beschriebene Methode eignet sich für die Bestimmung von Gesamtethanal (freiem und an Schweldioxid gebundenem Ethanal) in Weinen in einem Konzentrationsbereich von 0,2 bis 80 mg/L. Die Identifizierung des Analyten erfolgt durch Derivatisierung des Moleküls mit DNPH und anschließender Elution anhand des HPLC-Verfahrens. Die Detektion erfolgt über die Retentionszeit bei einer Wellenlänge von 365 nm.
- Änderung der Methode zur Bestimmung des Gesamtsäuregehalts von Essig (Resolution OIV-OENO 597-2018): Das Prinzip der Methode beruht auf der Neutralisierung der Säuren der Probe durch eine alkalische Lösung. Durch die Verwendung von gekochtem und abgekühltem Wasser soll sichergestellt werden, dass das verwendete Wasser kein CO2 enthält, welches sauer reagiert und das endgültige Ergebnis der Titration beeinflussen kann.
- Methode zur Bestimmung von L-Milchsäure in Weinen durch eine automatisierte enzymatische Methode unter Verwendung eines sequenziellen Analyseautomaten (Resolution OIV-OENO 598-2018). Der Messbereich liegt bei dieser Methode zwischen 0,06 und 1,43 g/L. Das Prinzip dieser Typ III-Methode beruht auf der Reaktion von Nicotinamid-adenin-dinucleotid (NAD) und L-Milchsäure, die zu Pyruvat oxidiert. Das gebildete reduzierte Nicotinamid-adenin-dinucleotid (NADH) wird aufgrund seiner Extinktion bei 340 nm bestimmt. Es ist zur Menge an L-Milchsäure proportional.
- Methode zur Bestimmung von L-Apfelsäure in Weinen durch eine automatisierte enzymatische Methode unter Verwendung eines sequenziellen Analyseautomaten (Resolution OIV-OENO 599-2018. Der Messbereich liegt bei dieser Methode zwischen 0,12 und 2,30 g/L. Das Prinzip dieser Typ III-Methode beruht auf der Reaktion von Nicotinamid-adenin-dinucleotid (NAD) und L-Apfelsäure, die zu Oxalat oxidiert. Das gebildete reduzierte Nicotinamid-adenin-dinucleotid (NADH) wird aufgrund seiner Extinktion bei 340 nm bestimmt. Es ist zur Menge an L-Apfelsäure proportional.
- Methode zur Bestimmung von D-Glucose und D-Fructose in Weinen durch eine automatisierte enzymatische Methode unter Verwendung eines sequenziellen Analyseautomaten (Resolution OIV-OENO 600-2018). Der Messbereich liegt bei dieser Methode zwischen 0,1 und 96,31 g/L, wobei die Probe bei Werten von über 5 g/L verdünnt werden kann. Das Prinzip dieser Typ III-Methode beruht auf der Reaktion von Nicotinamid-adenin-dinucleotid phosphats (NADP) und Glucose-6-phosphat, die zu Gluconat-6-Phospaht oxidiert. Die Menge des reduzierten Nicotinamid-adenin-dinucleotid-phosphats (NADPH), die bei der Reaktion gebildet wird, entspricht der Menge an Glucose-6-phosphat, somit also der Menge an D-Glucose. Fructose-6-phosphat (F6P) wird durch Phosphoglucose-Isomerase (PGI) in Glucose-6-phosphat umgewandelt. Das reduzierte Nicotinamid-adenin-dinucleotid-phosphat (NADPH) wird aufgrund seiner Extinktion bei 340 nm bestimmt.
- Aktualisierung der Methode zur Analyse flüchtiger Verbindungen in Wein mittels Gaschromatographie (Resolution OIV-OENO 606-2018). Die Methode wurde durch die Ergebnisse des durchgeführten Ringversuchs ergänzt und für die betreffenden Verbindungen in Typen eingestuft.
- Aktualisierung der Methode zur Bestimmung des von Korkverschlüssen freigesetzten 2,4,6-Trichloranisols in Wein (Resolution OIV-OENO 623-2018): Die Änderung betrifft die Menge an Natriumchlorid, die zugesetzt werden kann, um die Wirksamkeit der Extraktion und die Empfindlichkeit der Methode in Abhängigkeit von möglichen Matrixeffekten zu erhöhen. Auch wird eine Selektion bestimmter Ionen für die quantitative Bestimmung mittels Massenspektrometrie aufgeführt.
Beschlüsse im Bereich Sicherheit und Gesundheit
- Die OIV hat einen Entscheidungsbaum für die toxikologische Bewertung der in Weinbauerzeugnissen verwendeten Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe angenommen (Resolution OIV-SECSAN 627-2018). Der Entscheidungsbaum wurde im Hinblick auf seine Anwendung im Rahmen eines Annahmeverfahrens für ein neues önologisches Verfahren im Zusammenhang mit der Verwendung von Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen aktualisiert.
Die vollständigen Texte der von der 16. Generalversammlung der OIV angenommenen Resolutionen sind in Kürze hier