Behandlung von Trauben mit gepulsten elektrischen Feldern (PEF)
RESOLUTION OIV-OENO 634-2020
BEHANDLUNG VON TRAUBEN MIT GEPULSTEN ELEKTRISCHEN FELDERN (PEF)
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 b) ii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
AUF VORSCHLAG der Sachverständigengruppe „Technologie“,
IN ANBETRACHT der Bedeutung neuer physikalischer Verfahren zur Verbesserung der Extraktion von in den Zellen enthaltenen Verbindungen der Traube, durch die die Weinbereitung verbessert werden kann,
IN ANBETRACHT, dass gepulste elektrische Felder die Durchlässigkeit der Zellmembranen erhöhen,
BESCHLIESST auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, Teil II Kapitel 2 des Internationalen Kodex der Önologischen Praxis durch die folgenden önologischen Verfahren und Behandlungen zu ergänzen.
Teil II
Kapitel 2: Moste
TITEL: Behandlung von Trauben mit gepulsten elektrischen Feldern (PEF)
Definition:
Verfahren, das auf der Anwendung von ausreichend hohen, gepulsten elektrischen Feldern (PEF) bei entrappten und eingemaischten Trauben beruht und die Permeabilisierung der Zellmembranen, insbesondere der Traubenhäute, bewirkt.
Ziele:
- Behandlung von roten entrappten und eingemaischten Trauben mit PEF, um
- die Extraktion von wertvollen Inhaltsstoffen wie Polyphenolen, hefeverfügbarem Stickstoff, Aromaverbindungen einschl. Vorstufen und anderen in den Zellen enthaltenen Stoffen zu erleichtern und zu erhöhen
-
die Mazerationsdauer zu verkürzen.
- Behandlung von weißen entrappten und eingemaischten Trauben mit PEF, um
- die Extraktion von wertvollen Inhaltsstoffen wie hefeverfügbarem Stickstoff, Aromaverbindungen einschl. Vorstufen und anderen in den Zellen enthaltenen Stoffen zu erleichtern und zu erhöhen.
Vorschriften:
Die Technik beruht auf der Anwendung gepulster elektrischer Felder im Bereich von Nanosekunden bis Millisekunden, die ausreichend hoch sind, um die Zellmembranen zu permeabilisieren. Die entrappten und eingemaischten Trauben werden in mindestens einer Behandlungskammer mit mindestens einem Elektrodenpaar behandelt.
Empfehlung der OIV:
Zulässig