Angabe des Alkoholgehalts
2.2 Angabe des Alkoholgehalts
Die Angabe des Gehalts an vorhandenem Alkohol in Volumenprozent des Erzeugnisses auf dem Etikett muss mit einer Toleranz von 0,5 Volumenprozent erfolgen.
Bei Weinen, die für eine längere Lagerung vorgesehen sind, und bei Kahmhefeschleierweinen beträgt die Toleranz 0,8 Volumenprozent.