Schirmherrschaft der OIV – Ausnahmeregelung im Zusammenhang mit COVID-19

06 May 2020

Zur Anpassung an die derzeitige Ausnahmesituation führt die OIV Ausnahmeregelungen hinsichtlich der geographischen Vertretung der Jurymitglieder auf internationalen Wettbewerben ein.

Die OIV unterstützt die Aktivitäten des Weinbausektors, indem sie dazu auffordert, in dieser Übergangszeit Verkoster heranzuziehen, die die Staatsangehörigkeit des betreffenden Landes besitzen. In dem Bestreben, in diesen schwierigen Zeiten eine starke institutionelle Botschaft zu vermitteln, ermöglicht die OIV den Veranstaltern nicht nur, sondern hält sie auch dazu an, Verkoster mit der Staatsangehörigkeit des betreffenden Landes einzusetzen, die über nachgewiesene Erfahrung im Bereich internationaler Wettbewerbe verfügen. Diese Maßnahme erfolgt im Bewusstsein der Notwendigkeit, den Reiseverkehr zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus einzuschränken.

Diese befristete Ausnahmeregelung gilt vom 6. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2021.


Ausnahmeregelungen der OIV für Wettbewerbe im Zusammenhang mit COVID-19 [EN]

Über die Schirmherrschaft der OIV