Behandlung von Weinen mit Glutathion
RESOLUTION OIV-OENO 446-2015
BEHANDLUNG VON WEINEN MIT GLUTATHION
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 Ziffer ii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG dessen, dass die Aromen junger Weine durch Glutathion besser erhalten bleiben und das Auftreten oxidationsbedingter Fehler bei der Reifung verzögert werden,
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der abgegebenen positiven Stellungnahme der Gruppe „Lebensmittelsicherheit“,
BESCHLIESST auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, Teil 2 des „Internationalen Kodex der önologischen Praxis“ durch folgende önologische Verfahren und Behandlungen zu ergänzen:
TEIL II
Kapitel 3: Wein
GLUTATHIONBEHANDLUNG
Definition:
Zugabe von Glutathion zum Wein
Zielsetzungen:
- Schutz der Aromastoffe des Weines gegen Oxidation aufgrund der antioxidativen Eigenschaften des Produkts
- Einschränkung der Bildung von Verbindungen, die für oxidationsbedingte Fehler bei der Reifung verantwortlich sind
Vorschriften:
- Es wird empfohlen, Glutathion bei der Lagerung und/oder Abfüllung einschl. der Abfüllung in Flaschen zuzugeben.
- Die verwendete Dosis darf 20 mg/l nicht überschreiten.
- Glutathion ist in reduzierter Form zu verwenden und muss den Vorschriften des Internationalen Kodex der Önologie entsprechen.
Empfehlungen der OIV:
Zulässig