Einführung des Prinzips der „Obscuration“: Überarbeitung der Methode OIV-MA-BS-01
RESOLUTION OIV-OENO 588-2017
EINFÜHRUNG DES PRINZIPS DER „OBSCURATION“: ÜBERARBEITUNG DER METHODE OIV-MA-BS-01
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
auf Vorschlag der Unterkommission „Analysemethoden“,
BESCHLIESST, die Methode OIV-MA-BS-01 der Sammlung internationaler Analysemethoden für Spirituosen weinbaulichen Ursprungs wie folgt zu ändern:
Die Methode wird durch Punkt 3.7. ergänzt:
3.7 Obscuration:
Die „Obscuration“ ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Alkoholgehalt in Volumen und dem scheinbaren Alkoholgehalt, ausgedrückt in % vol.