Aktualisierung des önologischen Verfahrens hinsichtlich der Zugabe von Tanninen zu Most
RESOLUTION OIV-OENO 612-2019
AKTUALISIERUNG DES ÖNOLOGISCHEN VERFAHRENS HINSICHTLICH DER ZUGABE VON TANNINEN ZU MOST
HINWEIS: Durch die vorliegende Resolution wird folgende Resolution geändert: - OIV-OENO 16/70 |
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 ii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppe „Technologie“,
BESCHLIESST, auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, die Spezifikation 2.1.7 „Zugabe von Tanninen zu Most“ in Teil II Kapitel 2 des Internationalen Kodex der Önologischen Praxis durch die folgenden önologischen Behandlungen zu ersetzen:
Teil II
Kapitel 2: MOSTE
TANNINZUGABE
Definition:
Zugabe von Tanninen zu Most
Ziele:
- Erleichterung der Stabilisierung von Weinen durch partielle Ausfällung von überschüssigen Eiweißstoffen in Most,
- Erleichterung der Schönung von Mosten in Verbindung mit proteinhaltigen Schönungsmitteln und Verhinderung einer Überschönung,
- Unterstützung des antioxidativen und Oxidase-hemmenden Schutzes der Inhaltsstoffe des Mosts,
- Förderung der Farbausprägung von Rotweinen, die aus Mosten hergestellt werden, denen Tannine zugegeben wurden.
Vorschriften:
- Um eine rasche Einbringung der Tannine in den Most zu ermöglichen, können diese schon bei der Traubenernte zugegeben werden.
- Die verwendeten Tannine müssen den Vorschriften des Internationalen Önologischen Kodex entsprechen.
Empfehlung der OIV:
Zulässig