Verwendung von Selektiven Pflanzenfasern in Wein- Aktualisierung der Resolution OIV-OENO 582-2017
RESOLUTION OIV-OENO 684A-2022
Verwendung von selektiven Pflanzenfasern in Wein – Aktualisierung der Resolution OIV-OENO 582-2017
Hinweis: Die folgende Resolution wird durch den vorliegenden Resolutionsentwurf geändert: OIV-OENO 582-2017 |
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 b) ii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppe „Technologie“,
GESTÜTZT auf die 2017 verabschiedete Resolution OIV-OENO 582-2017,
BESCHLIESST auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, die Spezifikation II.3.4.20 in Teil II Kapitel 3
„Weine“ des Internationalen Kodex der Önologischen Praxis der OIV wie folgt zu ändern:
TEIL II
3. Weine
TITEL
VERWENDUNG VON SELEKTIVEN PFLANZENFASERN
Definition:
Verwendung eines aus Pflanzenfasern bestehenden selektiven Adsorptionsmittels in Weinen
Ziele:
- Verringerung des Ochratoxin A-Gehalts von Weinen,
- Verringerung der Anzahl und des Gehalts an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Weinen
Vorschriften:
- Selektive Pflanzenfasern werden als Verarbeitungshilfsstoff in Weinen verwendet oder im Laufe einer kontinuierlichen Anschwemmfiltration, einer Tangentialfiltration oder als Bestandteil einer Filterschicht eingesetzt.
- Die empfohlene Dosierung hängt von der verwendeten Filtrationstechnik ab; die Dosis sollte 1,5 kg/m² Filterfläche und 200 g/hl Wein nicht überschreiten.
- Die in Weinen verwendeten selektiven Pflanzenfasern werden nach Sedimentation durch Abstich, durch Zentrifugation oder Filtration entfernt.
- Selektive Pflanzenfasern werden bei Weinen verwendet, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und insbesondere die Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel einhalten.
- Selektive Pflanzenfasern müssen den Vorschriften des internationalen önologischen Kodex entsprechen.
Empfehlung der OIV:
Zulässig