OIV-Präsidentin Prof Dr. Monika Christmann leitete die OIV-Delegation, der auch der wissenschaftliche Koordinator der OIV, Dr. Jean-Claude Ruf, angehörte.
Ein Punkt der Tagesordnung betraf die Lebensmittelzusatzstoffe und Bestimmungen der Lebensmittelkategorie 14.2.3 (Weine) und ihrer Unterkategorien.
Traubenweine sind in Anhang 3 aufgeführt. Zusatzstoffe, deren Verwendung in der Kategorie „Traubenweine“ und ihren Unterkategorien anerkannt ist, unterliegen der Einzelfallprüfung.
Um einen gemeinsamen Ansatz vorzuschlagen, beschloss das Codex-Komitee 2015 eine elektronische Arbeitsgruppe einzurichten, um die Gründe der Mitglieder zu prüfen, die sich teils für eine Erfassung der Zusatzstoffe unter Angabe von numerischen Höchstwerten, teils für eine Verwendung nach der Guten Herstellungspraxis (GHP) aussprechen. Für die Verwendung von Zusatzstoffen in Weinen wurden vier entscheidende Aspekte festgelegt: Identität des Weins, Stabilität des Weins, weltweite Anwendbarkeit der Grenzwerte und Innovation im Weinbausektor.
Im Sinne eines Kompromisses wurde ein gemeinsames Konzept zur Festlegung der Höchstgrenzen für Zusatzstoffe in Wein gemäβ der GHP vorgeschlagen. Dabei soll ein Verweis auf die Einrichtungen erfolgen, deren Zuständigkeiten in Bezug auf die Beschreibung der Guten Herstellungspraxis hinsichtlich dieser Zusatzstoffe international anerkannt sind. Auch wenn von einer groβen Zahl der Mitglieder vorgeschlagen wurde, auf die OIV Bezug zu nehmen, wurde keine Einigung erzielt.
In Ermangelung einer Einigung billigte das Codex-Komitee nach langen Diskussionen die Empfehlung, eine elektronische Arbeitsgruppe unter gemeinsamem Vorsitz der Europäischen Union und Australiens einzurichten. Diese soll für die nächste Sitzung ein Diskussionspapier erstellen, in dem die diversen Empfehlungen und Analysen in Bezug auf mögliche Änderungen der Allgemeinen Codex-Norm für Lebensmittelzusatzstoffe in Traubenweinen aufgeführt sind.
Parallel dazu knüpfte die Präsidentin der OIV Kontakte mit Vertretern zahlreicher Delegationen, Vertretern der FAO und des JECFA und mit dem Sekretariat des Codex Alimentarius.