Wie Brasilien erklärte, waren die Hauptziele dieser Überarbeitung die Verhinderung betrügerischer Praktiken, der Verbraucherschutz, der Schutz der menschlichen Gesundheit, die Festlegung der Qualitätsanforderungen und die Lebensmittelsicherheit.
Die Meldung der Überarbeitung der Ausfuhrmodalitäten bei der WTO hatte bei den Fachleuten des Sektors ernsthafte Bedenken hervorgerufen. Es bestand weiterhin Unklarheit darüber, ob die Analysewerte für jeden der Parameter aller auf den Markt gebrachten Erzeugnisse schon mit der Analysebescheinigung des Ausführers bereitgestellt werden müssen.
Die Akteure des Sektors waren angesichts des erheblichen Anstiegs der Kosten der Analysen, die für Weinausfuhren nach Brasilien ab dem 15. Dezember 2019 vorzulegen sind, besorgt. Einige Länder waren nicht in der Lage, bestimmte Analysen durchzuführen.
Durch die im Amtsblatt veröffentlichte normative Anweisung 75 vom 31. Dezember 2019, die die Kontrollverfahren und das offizielle Dokument festlegt, das als Grundlage für die Durchführung der neuen Maßnahme („Norma Operacional“ 01 vom 24. Januar 2019) dient, wurden alle Zweifel ausgeräumt. Der Anhang dieser Norm enthält für jede Produktart eine Übersichtstabelle mit den Analyseparametern, den zulässigen Höchst- und Mindestgrenzen und den Anforderungen an die Maßnahmen in den verschiedenen Kontrollphasen.
Das OIV-Sekretariat hat einen Vermerk [EN] verfasst, der den Überprüfungszyklus der Durchführungsbestimmungen für die Ausfuhr von Weinen und Weinbauerzeugnissen nach Brasilien zusammenfasst [hier].