Nicht abgefüllte Weine – eine bessere Kenntnis des Marktes

20 Nov 2017

Yann Juban wies auf die 2017 erfolgte Änderung der Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS) der Weltzollorganisation hin. Auf Antrag der OIV wurde die neue Unterposition 2204.22 für Weine in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 Litern bis zu 10 Litern eingeführt.

Das HS wird für die Erstellung von nationalen Zolltarifen und internationalen Handelsstatistiken von mehr als 200 Ländern und Wirtschafts- und Zollunionen zur Klassifizierung von international gehandelten Waren verwendet.

Bis 2017 umfasste das HS nur zwei Unterpositionen: die Unterposition 2204.21 für Weine in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von höchstens 2 Litern und die Unterposition 2204.29 für Weine mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 Litern, die allgemein als nicht abgefüllte Weine bezeichnet werden.

Die Marktteilnehmer sehen mit Interesse den ersten Statistiken entgegen, die es ermöglichen zwischen Weinen zu unterscheiden, die in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von weniger als 2 Litern und zwischen 2 und 10 Litern abgepackt werden und solchen, die in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen und mehr als 10 Litern vermarktet werden.