Auf Einladung der Stadt Bordeaux, des CIVB (Bordeaux Weinverband) und des „Conseil des Grands Crus Classés en 1855“ tauschten sich die Spezialisten für Weinrecht über das Thema „Weinrecht in der Praxis: Einhaltung der Gesetze, Verhandlungen und Beilegung von Streitfällen“ aus.
Im global gewordenen Weinbausektor wurde ein spezielles Recht geschaffen, das eine internationale Expertise erfordert, die vom AIDV (Internationaler Verband der Weinjuristen), seinen Mitgliedern und seinem Netzwerk sichergestellt wird.
Dem deutschen Rechtsanwalt Thomas Schmitz, Vorsitzender des AIDV, gefiel der Gedanke, dass Montesquieu, der Richter, Winzer und zweifellos einer der ersten Juristen war, die Bepflanzungsbeschränkungen ablehnten, dieses Thema besonders geschätzt hätte. Es ermöglicht Debatten über alternative Möglichkeiten der Konfliktlösung und die Durchführung weinbaulicher Kontrollen. Zum ersten Mal konnten französische, australische und kanadische Richter die Modalitäten für die Gültigkeit der Nachweise vergleichen.
30 Jahre nach der ersten Konferenz, die 1987 in der Champagne abgehalten wurde, empfing Sylvain Boivert, Direktor des „Conseil des Grands Crus Classés en 1855“ und aktives Mitglied des AIDV, die Teilnehmer im Börsenpalast. Nachdem die letzte Konferenz 2016 in der Toskana abgehalten wurde, begrüßte er, dass Bordeaux die Elite der Gemeinschaft des Weinrechts empfangen konnte, bevor dann die nächste Konferenz in Napa Valley stattfinden wird. Die jährlichen Tagungen finden großen Anklang; die Konferenz 2017 war erfolgreich wie nie zuvor und verband juristische Kompetenz mit der Attraktivität von Bordeaux und der Gastlichkeit einiger Grands Crus Classés.
Sylvain Boivert, der ein Master-Studium im Fachbereich „Weinbaurecht“ abgeschlossen hat, begrüßte ebenfalls, dass der AIDV es rund 50 Studenten des Masterstudiengangs „Weinrecht“ aus Bordeaux und Reims ermöglichte, kostenlos an der Konferenz teilzunehmen und so die besten internationalen Fachleute zu treffen.
Yann Juban, Generalsekretär des AIDV und stellvertretender Generaldirektor der OIV, die diese Konferenz unter ihre Schirmherrschaft stellte, hob folgendes hervor: Infolge der Einrichtung der Wissenschaft der Kellerwirtschaft im 19. Jahrhundert und der Entwicklung der weltweiten Rebfläche nach der Phylloxera-Krise im 20. Jahrhundert wurde sowohl auf nationaler als auch auf internationaler und regionaler Ebene ein regelrechtes Weinbaurecht geschaffen. Mit einem Zitat von Montesquieu wies er darauf hin, dass auch im Weinbau „die nutzlosen Gesetze den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch tun“.
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Der AIDV (Internationaler Verband der Weinjuristen) wurde 1985 von europäischen und amerikanischen Juristen mit dem Ziel gegründet, ein weltweites Forum für Studien und Debatten über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Weinbau und dem Handel mit Wein zu schaffen. Der AIDV zählt heute über 300 private und institutionelle Mitglieder aus 30 Ländern und 5 Kontinenten.
Ziel des AIDV ist es, die zuständigen Organe in seine Arbeiten einzubinden und sie über die Weinbaugesetze anderer Länder zu informieren und somit zu deren Entwicklung im Sinne einer internationalen Harmonisierung beizutragen, insbesondere anhand seines Beobachterstatus, den er bei der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) und der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) innehat.
Zu den Mitgliedern des AIDV gehören Rechtsanwälte, Richter, Beamte, Notare, Rechtsprofessoren, Studenten, Führungskräfte von Unternehmen, berufsständischen Unternehmen und Verbänden. Der AIDV befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit ländlichem Recht, geistigem Eigentum, Nachahmungen, Verträgen, Handel, Wirtschaftsrecht, Betrug, Werbung, Umwelt, Rechtsprechung, Rechtsstreitigkeiten, Schiedsverfahren und sonstigen Rechtsfragen des Weinbausektors, indem er einen internationalen und vergleichenden Ansatz verfolgt.