Medaillen und Auszeichnungen
3.1.9 Medaillen und Auszeichnungen
Für Angaben in Bezug auf Medaillen oder Auszeichnungen gilt folgendes:
- letztere müssen in einem uneingeschränkten Wettbewerb gemäß Normen, die den durch die OIV. festgelegten Kriterien entsprechen und für eine homogene und festgelegte Menge Wein verliehen werden, dem eine Ursprungsbezeichnung oder geographische Angabe erteilt werden darf;
- es muss ein Dokument als Beleg vorliegen;
- auf dem Etikett ist die Losgröße, für die die Auszeichnung verliehen wurde oder eine amtliche Prüfnummer anzugeben.