Behandlung mit Kaliumpolyaspartat - Wein

Status: In Kraft

Behandlung mit Kaliumpolyaspartat - Wein

RESOLUTION OIV-OENO 543-2016

BEHANDLUNG MIT KALIUMPOLYASPARTAT - WEIN

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein, auf Vorschlag der Sachverständigengruppe „Technologie“,

GESTÜTZT auf die befürwortende Stellungnahme der Sachverständigengruppe „Lebensmittelsicherheit“,

BESCHLIESST auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, Teil II des internationalen Kodex der önologischen Praxis durch folgende önologische Verfahren zu ergänzen:

TEIL II

Kapitel 3: Wein

Titel: Behandlung mit Kaliumpolyaspartat

Definition:

Zugabe von Kaliumpolyaspartat zu Wein

Ziel:

Unterstützung der Weinsteinstabilisierung

Vorschriften:

  1. Die optimale Dosis von Polyaspartat zur Stabilisierung von Weinen, auch solchen mit einer hohen Weinsteininstabilität, darf 10 g/hL nicht überschreiten. Bei einer höheren Dosis würde die Stabilisierung durch Kaliumpolyaspartat nicht verbessert, und in einigen Fällen könnte die Trübung von Weinen verstärkt werden.
  2. Bei Rotweinen mit sehr hoher kolloidaler Instabilität wird empfohlen, zuvor eine Behandlung mit Bentonit vorzunehmen.
  3. Kaliumpolyaspart ist gemäβ den Vorgaben des internationalen önologischen Kodex zu verwenden.

Empfehlung:

Zulässig