Aktualisierung des önologischen Verfahrens hinsichtlich der Zugabe von Tanninen zu wein
RESOLUTION OIV-OENO 613-2019
AKTUALISIERUNG DES ÖNOLOGISCHEN VERFAHRENS HINSICHTLICH DER ZUGABE VON TANNINEN ZU WEIN
HINWEIS: Durch die vorliegende Resolution wird folgende Resolution geändert: - OIV-OENO 16/70 |
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 ii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppe „Technologie“,
BESCHLIESST, auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, die Spezifikation 3.2.6 „Zugabe von Tanninen zu Wein“ in Teil II Kapitel 3 des Internationalen Kodex der Önologischen Praxis durch die folgenden önologischen Behandlungen zu ersetzen:
Teil II
Kapitel 3: WEINE
TANNINZUGABE
Definition:
Zugabe von Tanninen zu Wein
Ziele:
- Erleichterung der Stabilisierung von Weinen durch partielle Ausfällung von überschüssigen Eiweißstoffen,
- Erleichterung der Schönung von Weinen in Verbindung mit proteinhaltigen Schönungsmitteln und Verhinderung einer Überschönung,
- Unterstützung des antioxidativen und Oxidase-hemmenden Schutzes der Inhaltsstoffe des Weins,
- Förderung der Ausprägung, Stabilisierung und Erhaltung der Farbe von Rotweinen.
Vorschriften:
Die verwendeten Tannine müssen den Vorschriften des Internationalen Önologischen Kodex entsprechen.
Empfehlung der OIV:
Zulässig