Aktualisierung der Internationalen Norm für die Kennzeichnung von weinen: Alterung des Weins

Status: In Kraft

Aktualisierung der Internationalen Norm für die Kennzeichnung von weinen: Alterung des Weins

RESOLUTION OIV-ECO 698-2023

AKTUALISIERUNG DER INTERNATIONALEN NORM FÜR DIE KENNZEICHNUNG VON WEINEN: ALTERUNG DES WEINS

HINWEIS: Folgende Resolution wird durch die vorliegende Resolution geändert:

-          ECO 1/88 “ „Liste der fakultativen Angaben für die Kennzeichnung von Weinen”

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

IN ANBETRACHT des Beschlusses des Exekutivausschusses vom April 2017 über die Notwendigkeit, die internationale Norm für die Kennzeichnung von Weinen zu aktualisieren,

GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppe DROCON zur Überprüfung der internationalen Norm der OIV für die Kennzeichnung von Weinen,

IN DER ERWÄGUNG, dass die Kennzeichnungsempfehlungen der OIV in Bezug auf die Angabe der Reifung von Weinen nicht der Realität des Marktes entsprechen, 

AUF VORSCHLAG der Kommission „Wirtschaft und Recht“,

BESCHLIESST, Ziffer 3.1.7 der Internationalen Norm für die Kennzeichnung von Weinen wie folgt zu ändern:

3.1.7 Alterung des Weins

Begriffe, die sich auf die Reifung des Weins beziehen, oder gleichwertige Begriffe dürfen nur verwendet werden, wenn die Reifungsbedingungen durch eine nationale Vorschrift festgelegt sind.

DERZEITIGER WORTLAUT VON ZIFFER 3.1.7

Alterung des Weins

Der Begriff „alter Wein“ oder ein gleichwertiger Begriff ist nur zu verwenden:

  • wenn die Reifungsbedingungen durch eine nationale Vorschrift festgelegt sind,
  • wenn die Reifungsdauer mindestens 3 Jahre für Rotweine und mindestens 2 Jahre für Weißweine beträgt.