Entfernung von metallen aus Gealtertem Weinessig durch Chelatbildende harze aus Styrol-divinylbenzol mit funktioneller Iminodiessigsäure-Gruppe
RESOLUTION OIV-OENO 658-2023
ENTFERNUNG VON METALLEN AUS GEALTERTEM WEINESSIG DURCH CHELATBILDENDE HARZE AUS STYROL-DIVINYLBENZOL MIT FUNKTIONELLER IMINODIESSIGSÄURE-GRUPPE
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 ii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der internationalen Organisation für Rebe und Wein,
AUF VORSCHLAG der Sachverständigengruppe „Technologie“,
BESCHLIESST auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, Teil II Kapitel 6 des Internationalen Kodex der Önologischen Praxis durch folgende önologische Behandlung zu ergänzen:
ENTFERNUNG VON METALLEN AUS GEALTERTEM WEINESSIG DURCH CHELATBILDENDE HARZE AUS STYROL-DIVINYLBENZOL MIT FUNKTIONELLER IMINODIESSIGSÄURE-GRUPPE
Definition:
Partielle physikalische Extraktion der Metallionen von gealtertem Weinessig durch chelatbildende Harze
Ziel:
Verringerung der Konzentrationen von Metallionen (Eisen und Kupfer) zur Vermeidung von Stabilitätsproblemen bei (mindestens zwei Jahre in Holzfässern) gealtertem Weinessig
Vorschriften:
- Die Behandlung erfolgt mit chelatbildenden Harzen mit einer aktiven Iminodiessigsäure-Gruppe, die in dem Säurezyklus regeneriert wird.
- Die Behandlung muss sich auf die Beseitigung überschüssiger Metallionen beschränken.
- Die Behandlung wird nur bei gealtertem Weinessig angewendet, um Metalle zu entfernen, die während des Alterungsprozesses angelagert (angereichert) wurden.
- Die Behandlung erfolgt vorzugsweise mittels Perkolation. In diesem Fall muss die Dauer des Zyklus kontrolliert werden, um eine Desorption der fixierten Metallionen zu vermeiden.
- Alternativ kann das Harz in den erforderlichen Mengen direkt (12 bis 48 Stunden) in den Essigtank gegeben und dann durch Filtration abgetrennt werden.
- Das Regenerationswasser muss umweltfreundlich entsorgt werden.
- Alle Arbeiten werden unter der Verantwortung eines Önologen oder qualifizierten Technikers ausgeführt.
- Die Harze müssen den Vorschriften des Internationalen Önologischen Kodex entsprechen.
Empfehlung der OIV:
Zulässig