Entfernung von metallen aus Gealtertem Weinessig durch Chelatbildende harze aus Styrol-divinylbenzol mit funktioneller Iminodiessigsäure-Gruppe

Status: In Kraft

Entfernung von metallen aus Gealtertem Weinessig durch Chelatbildende harze aus Styrol-divinylbenzol mit funktioneller Iminodiessigsäure-Gruppe

RESOLUTION OIV-OENO 658-2023

ENTFERNUNG VON METALLEN AUS GEALTERTEM WEINESSIG DURCH CHELATBILDENDE HARZE AUS STYROL-DIVINYLBENZOL MIT FUNKTIONELLER IMINODIESSIGSÄURE-GRUPPE

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 ii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der internationalen Organisation für Rebe und Wein,

AUF VORSCHLAG der Sachverständigengruppe „Technologie“,

BESCHLIESST auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, Teil II Kapitel 6 des Internationalen Kodex der Önologischen Praxis durch folgende önologische Behandlung zu ergänzen: 

ENTFERNUNG VON METALLEN AUS GEALTERTEM WEINESSIG DURCH CHELATBILDENDE HARZE AUS STYROL-DIVINYLBENZOL MIT FUNKTIONELLER IMINODIESSIGSÄURE-GRUPPE

Definition:

Partielle physikalische Extraktion der Metallionen von gealtertem Weinessig durch chelatbildende Harze

Ziel:

Verringerung der Konzentrationen von Metallionen (Eisen und Kupfer) zur Vermeidung von Stabilitätsproblemen bei (mindestens zwei Jahre in Holzfässern) gealtertem Weinessig

Vorschriften:

  1. Die Behandlung erfolgt mit chelatbildenden Harzen mit einer aktiven Iminodiessigsäure-Gruppe, die in dem Säurezyklus regeneriert wird. 
  2. Die Behandlung muss sich auf die Beseitigung überschüssiger Metallionen beschränken.
  3. Die Behandlung wird nur bei gealtertem Weinessig angewendet, um Metalle zu entfernen, die während des Alterungsprozesses angelagert (angereichert) wurden.
  4. Die Behandlung erfolgt vorzugsweise mittels Perkolation. In diesem Fall muss die Dauer des Zyklus kontrolliert werden, um eine Desorption der fixierten Metallionen zu vermeiden.
  5. Alternativ kann das Harz in den erforderlichen Mengen direkt (12 bis 48 Stunden) in den Essigtank gegeben und dann durch Filtration abgetrennt werden.
  6. Das Regenerationswasser muss umweltfreundlich entsorgt werden.
  7. Alle Arbeiten werden unter der Verantwortung eines Önologen oder qualifizierten Technikers ausgeführt.
  8. Die Harze müssen den Vorschriften des Internationalen Önologischen Kodex entsprechen.

Empfehlung der OIV:

Zulässig