Aktualisierung der Monographie über Hefemannoproteine (COEI-1-MANPRO)

Status: In Kraft

Aktualisierung der Monographie über Hefemannoproteine (COEI-1-MANPRO)

RESOLUTION OIV-OENO 20-674-2022

AKTUALISIERUNG DER MONOGRAPHIE ÜBER HEFEMANNOPROTEINE (COEI-1-MANPRO)

HINWEIS: Die folgende Monographie und Resolution werden durch die vorliegende Resolution geändert:

COEI-1-MANPRO

OENO 26/2004

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppe „Spezifikationen önologischer Erzeugnisse“,

BESCHLIESST auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, die Resolution OENO 26/2004 und folglich die Monographie F-COEI-1-MANPRO in Kapitel 1 des Internationalen Önologischen Kodex wie folgt zu ändern:

AKTUALISIERUNG DER MONOGRAPHIE ÜBER MANNOPROTEINE ENTHALTENDE HEFEEXTRAKTE (COEI-1-MANPRO)

Der Titel der Monographie wird wie folgt geändert: Mannoproteine enthaltende Hefeextrakte

In Ziffer 3.2 wird der folgende Satz angefügt:

Ihre Löslichkeit in Wasser wird durch Vergleich der Gesamttrockensubstanz (TS) mit der verbleibenden Trockensubstanz (unlösliche TS) nach heißem Waschen gemäß der in Anhang 2 beschriebenen Methode bestimmt. Der Anteil der unlöslichen Trockensubstanz darf höchstens 1 % (± 0,5 %) betragen.

Ziffer 3.3 wird gestrichen.

Ziffer 5 wird wie folgt geändert (der kursiv geschriebene Text wird hinzugefügt):

Mannoproteine in fester Form müssen vor Feuchtigkeit geschützt in verschlossener Verpackung in einem temperierten Raum aufbewahrt werden.

Die Monographie wird durch den folgenden Anhang (Anhang 2) ergänzt:

Anhang 2: Bestimmung des Anteils der unlöslichen Trockensubstanz

1.      Prinzip

Bei der Analyse wird die Gesamttrockensubstanz (TS) des Präparats aus Hefemannoproteinen mit der verbleibenden Trockensubstanz (unlösliche TS) nach heißem Waschen verglichen.

2.      Geräte und reagenzien

2.1.      Zentrifuge 4200 U/min (6000 g) und Zubehör

2.2.      Wage, Genauigkeit 0,1 mg

2.3.      Trockenschrank 105 °C +/- 1 °C

3.      Durchführung

Erhalt des unlöslichen Teils der des Präparats aus Hefemannoproteinen

  • In ein gewogenes Zentrifugenglas werden etwa 10 g Präparat aus Hefemannoproteinen gegeben, die zuvor im Trockenschrank bei 105 °C bis zur Gewichtskonstanz getrocknet wurden. Genaues Gewicht aufzeichnen: M1.
  • In heißem Wasser (70 - 80 °C) suspendieren,
  • homogenisieren,
  • 10 min bei 4200 U/min (6000 g) zentrifugieren,
  • den Überstand verwerfen, mit heißem Wasser fortsetzen und 10 min bei 4200 U/min zentrifugieren,
  • diesen Vorgang nochmals wiederholen.
  • Das Zentrifugenglas mit dem Pellet in einen Trockenschrank (105 °C) stellen, das Pellet bis zur Gewichtskonstanz trocknen und wiegen, wobei T2 das Gewicht des Rückstands des Präparats aus Hefemannoproteinen ist, die die unlösliche Trockensubstanz (TS) ergeben.

4.      Berechnungen

Anteil der unlöslichen Trockensubstanz (% unlösliche TS) = (T2/T1) x 100