Aktualisierung der Spezifikation II.2.1.14- Flotation

Status: In Kraft

Aktualisierung der Spezifikation II.2.1.14- Flotation

RESOLUTION OIV-OENO 708-2022

AKTUALISIERUNG DER SPEZIFIKATION II.2.1.14 - Flotation

HINWEIS: Folgende Resolution wird durch die vorliegende Resolution geändert:

OENO 2/99

DIE GENERALVERSAMMLUG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein, 

GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppe „Technologie“,

BESCHLIESST auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, die Resolution OENO 2/99 und folglich die Spezifikation II.2.1.14 „Flotation“ in Teil II Kapitel 2 des Internationalen Kodex der önologischen Praxis und insbesondere Buchstabe „a“ der Vorschriften wie folgt zu ändern: die durchgestrichenen Wörter entfallen und die kursiv gedruckten Wörter werden angefügt:

Teil II

KAPITEL 2: MOSTE

AKTUALISIERUNG DER SPEZIFIKATION II.2.1.14 „Flotation“

Vorschriften:

Die Klärung kann erfolgen:

  1. entweder unter Luftabschluss durch Verwendung von Stickstoff oder Argon oder mit Druckluft, um die Oxidation von oxidierbaren Verbindungen zu fördern und die Farbstabilität des Weins zu erhöhen.