Ursprungsland
2.5 Ursprungsland
Im internationalen Handel sind der amtliche oder der gebräuchliche Name des Ursprungslandes anzugeben, wenn das Erzeugnis aus in diesem Land geernteten Trauben gewonnen und in diesem Land zu Wein bereitet worden ist.
Die oben vorgesehene Verwendung des Namens eines Staates erfordert das Einverständnis des betreffenden Staates:
- wenn die Weinbereitung in einem anderen Land erfolgte als dem, wo die Trauben geerntet wurden;
- wenn der Wein aus einem Verschnitt von Weinen aus verschiedenen Ländern gewonnen wurde.