Name und Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen
2.6 Name und Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen
Als Name des für die Abfüllung Verantwortlichen gilt:
- der Familienname der natürlichen Person,
- der Firmenname des Unternehmens oder
- der Handelsname dieses Unternehmens,
- die/das die Verantwortung für die von ihr/ihm bzw. in ihrem/seinem Auftrag abgefüllte Erzeugnis übernimmt.
Die Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen umfasst den Namen des Ortes, in dem die Abfüllung tatsächlich erfolgte oder in Auftrag gegeben worden ist; diese Anschrift wird ggf. durch den Firmensitz des Abfüllers ergänzt.
Der Name und die Anschrift des Importeurs können anstelle des Namens und der Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen angegeben werden.
Die Angaben bezüglich des Namens und der Anschrift des Verantwortlichen sowie des Abfüllorts und der Eigenschaft des Abfüllers dürfen zu keiner Verwechslung hinsichtlich der Herkunft des Weines bzw. der Existenz und Eigenschaft der aufgeführten Personen oder Unternehmen führen. Um Missverständnisse hinsichtlich der Herkunft des Weines zu vermeiden, wird empfohlen, den Namen des Ortes oder des Verantwortlichen durch einen Code zu ersetzen, wenn diese Namen eine Ursprungsbezeichnung oder eine geographische Angabe beinhalten, die bei dem abgefüllten Wein nicht verwendet werden darf.