Der wissenschaftliche Koordinator der OIV, Jean-Claude Ruf, nahm an der 13. Sitzung des Codex-Komitees für Kontaminanten in Lebensmitteln (CCCF) teil, die vom 29. April – 3. Mai 2019 in Yogyakarta, Indonesien, stattfand.
Zu den Themen auf der Tagesordnung gehörte die Revision der zulässigen Höchstgehalte von Blei in Lebensmitteln, insbesondere Wein, die von den Delegationen der anwesenden Mitgliedstaaten erörtert wurde.
In der vorangegangenen Sitzung im Jahr 2018 wies die OIV darauf hin, dass auch die besonderen Merkmale bestimmter Weinarten, wie z.B. gespritete Weine, berücksichtigt werden sollten, von denen ein erheblicher Teil vom internationalen Handel ausgeschlossen wäre, wenn die Höchstgrenze auf 0,05 mg/kg festgelegt würde.
Nach der Sitzung 2018 beschloss der CCCF eine elektronische Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz der Vereinigten Staaten einzurichten. Diese Arbeitsgruppe befasste sich mit den Höchstgrenzen für Weine aus Trauben und stummgemachte Weine, welche aus Trauben hergestellt werden, die nach dem Datum der Festlegung der Höchstgrenze geerntet werden.
Seit über einem Jahr befasst sich die OIV mit der Revision ihrer eigenen Blei-Grenzwerte
In der 13. Sitzung des CCCF im Jahr 2019 erörterte das Komitee die Empfehlungen der Arbeitsgruppe für die Festlegung von Höchstgrenzen für Blei in Weinen und gespriteten Weinen. In den Gesprächen machte die OIV den CCCF darauf aufmerksam, dass ein zu niedriger Grenzwert bedeutende Auswirkungen auf den internationalen Handel haben könne. Jean-Claude Ruf wies ebenfalls darauf hin, dass die OIV seit über einem Jahr ihre eigenen Blei-Grenzwerte überprüfe und in ihrer Generalversammlung im Juli 2019 in der Schweiz einen Änderungsvorschlag zur endgültigen Annahme vorlegen werde.
Die OIV forderte den CCCF auf, die neuen Arbeiten der OIV zu diesem Thema zu berücksichtigen, um bei künftigen potentiellen Grenzwerten Überschneidungen und Inkonsistenzen zu vermeiden.
Nach den Beratungen im CCCF sprachen sich einige Delegationen für eine Höchstgrenze von 0,05 mg/Kg für Weine aus, wobei ein Konsens über eine Höchstgrenze von 0,1 mg/kg für Weine und von 0,15 mg/kg für gespritete Weine/Likörweine erzielt wurde. Diese Grenzwerte gelten für Erzeugnisse, die nach dem Datum der Festlegung der Höchstgrenze hergestellt werden. Diese Vorschläge werden der Codex-Alimentarius-Kommission im Juli 2019 zur Annahme vorgelegt.
Kohärenz der Normen und des internationalen Handels
Für die Kohärenz der Normen und des internationalen Handels ist es erfreulich, dass die OIV und der Codex Alimentarius die gleichen Grenzwerte für Weine und gespritete Weine/Likörweine annehmen.
Das Codex-Komitee hat ebenfalls vereinbart, 2020 neue Arbeiten zur Revision des Verhaltenskodex zur Verhütung und Verringerung der Bleikontamination von Lebensmitteln einzuleiten, der 2004 vom Codex angenommen wurde (CAC / RCP 56-2004), um Mittel zur Verringerung des Bleigehalts von Lebensmitteln einschl. Wein zu berücksichtigen.