Streichung von Verweisen und daten in Bezug auf die Galactanase-aktivität aus den OIV-texten
RESOLUTION OIV-OENO 682-2021
STREICHUNG VON VERWEISEN UND DATEN IN BEZUG AUF DIE GALACTANASE-AKTIVITÄT AUS DEN OIV-TEXTEN
HINWEIS: Folgende Resolution wird durch die vorliegende Resolution aufgehoben: - OIV-OENO 490-2012 Folgende Resolutionen werden durch diese Resolution geändert: - OIV-OENO 498-2013 - OIV-OENO 567A-2016 |
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 b) ii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppe „Spezifikationen önologischer Erzeugnisse“,
BESCHLIESST auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, die Monographie F-COEI-1-ACTGHE aus dem Internationalen Önologischen Kodex zu streichen,
IN ANBETRACHT der Streichung der Spezifikation COEI-1-ACTGHE des Internationalen Önologischen Kodex ist ebenfalls der Verweis auf die Galactanase-Aktivität in den Spezifikationen II.1.13, II.2.1.4, II.2.1.18, II.3.2.8 und II.3.2.11 des Internationalen Kodex der Önologischen Praxis zu streichen. Der Verweis wird ebenfalls aus der Tabelle bezüglich der von der OIV für die Behandlung von Trauben, Most und Wein zugelassenen Verbindungen und ihres Status als Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe sowie der Verwendungsmengen oder Rückstandsgrenzen gestrichen.