Alterung des Weines
3.1.7 Alterung des Weines
Der Begriff „alter Wein“ oder ein gleichwertiger Begriff ist nur zu verwenden:
- wenn die Reifungsbedingungen durch eine nationale Vorschrift festgelegt sind;
- wenn die Reifungsdauer mindestens 3 Jahre für Rotweine und mindestens 2 Jahre für Weißweine beträgt.