Angabe des Ursprungslandes
4.7 Angabe des Ursprungslandes
Die Angabe erfolgt durch ein Substantiv oder ein Adjektiv in Verbindung mit dem Wort „Wein“ oder durch Formulierungen wie „Erzeugnis aus…“.
In den beiden unter Paragraph 2.5.2 aufgeführten Fällen werden folgende Angaben verwendet:
„Mischung von Weinen aus…“ oder eine entsprechende Formulierung, wenn es sich um einen Verschnitt von Weinen aus verschiedenen Ländern handelt;
„Wein aus…aus in…geernteten Trauben“ oder eine entsprechende Formulierung, wenn die Weinbereitung in einem anderen Land als die Traubenernte erfolgte.
In beiden Fällen muss die Angabe der Länder in absteigender Reihenfolge ihres Anteils an der Mischung erfolgen.“
Diese Bestimmung gilt unbeschadet der bestehenden Zollregelungen.